Habe ich durchgehend gearbeitet, wenn ich vor der Geburt aufhöre?
günstig für Sozialversicherungsträger betrifft Arbeitnehmerinnen, Schwangere, Eltern, Arbeitgeber
Eine durchgehende Erwerbstätigkeit liegt nicht vor, wenn Ihr persönliches Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft zwar noch während des aufrechten Dienstverhältnisses beginnt, das Dienstverhältnis aber aufgrund einer Vereinbarung schon vor der Geburt endet. Dann ist die Unterbrechung nicht bloß vorübergehend.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 11.02.2025 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2012)
Von einer durchgehenden Erwerbstätigkeit kann dann nicht die Rede sein, wenn zwar ein individuelles Beschäftigungsverbot der Schwangeren noch zur Zeit eines aufrechten Dienstverhältnisses beginnt, dieses aber auf Grund einer Vereinbarung bereits vor der Geburt endet. Dann ist nämlich keine bloß vorübergehende Unterbrechung der Erwerbstätigkeit gegeben.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zum Vorliegen eines Scheingeschäfts.OGH 10 ObS 96/24a, 11.02.2025
- Hier: Keine Beendigung des Dienstverhältnisses, sondern bloße Aussetzung der Arbeitsleistungen durch die Klägerin.OGH 10 ObS 4/21t, 27.04.2021
- Hier: Keine Unterbrechung der Erwerbstätigkeit durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers.OGH 10 ObS 52/20z, 26.05.2020
- Der Verzicht auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft ist einer Abmeldung des Gewerbes gleichzuhalten.OGH 10 ObS 42/13v, 16.04.2013
- Hat die Anspruchswerberin, die zunächst in die Liste der Rechtsanwälte eingetragen war, vor Geburt ihres Kindes auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft verzichtet, dann ist keine bloß vorübergehende Unterbrechung der Erwerbstätigkeit gegeben.OGH 10 ObS 42/13v, 16.04.2013
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Dies gilt auch, wenn das Arbeitsverhältnis durch zulässige Arbeitgeberkündigung (§ 25 IO) vor der Geburt des Kindes geendet hat.OGH 10 ObS 110/12t, 10.09.2012
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127745 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 7.
- OGH 10 ObS 96/24a, 11.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 ObS 4/21t, 27.04.2021, Fall aus Wien
Genannte Normen
KBGG §24
Verwandte Fragen
Sozialrecht · Karenz und Kinderbetreuungsgeld
Arbeitsrecht · Befristeter Vertrag und Schwangerschaft
Arbeitsrecht · Unterbrechung und durchgehende Dienstzeit
Arbeitsrecht · Probezeit und Schwangerschaft
Arbeitsrecht · Kein neuer Entgeltanspruch nach Dienstende