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Habe ich durchgehend gearbeitet, wenn ich vor der Geburt aufhöre?

günstig für Sozialversicherungsträger betrifft Arbeitnehmerinnen, Schwangere, Eltern, Arbeitgeber
Eine durchgehende Erwerbstätigkeit liegt nicht vor, wenn Ihr persönliches Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft zwar noch während des aufrechten Dienstverhältnisses beginnt, das Dienstverhältnis aber aufgrund einer Vereinbarung schon vor der Geburt endet. Dann ist die Unterbrechung nicht bloß vorübergehend.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 11.02.2025 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2012)

Von einer durchgehenden Erwerbstätigkeit kann dann nicht die Rede sein, wenn zwar ein individuelles Beschäftigungsverbot der Schwangeren noch zur Zeit eines aufrechten Dienstverhältnisses beginnt, dieses aber auf Grund einer Vereinbarung bereits vor der Geburt endet. Dann ist nämlich keine bloß vorübergehende Unterbrechung der Erwerbstätigkeit gegeben.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127745 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 7.

Genannte Normen

KBGG §24

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