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Bleibt eine unzulässige Vertragsklausel teilweise gültig?

günstig für Unternehmer betrifft Konsument, Unternehmer, Vertragspartner
Ja, unter Umständen. Eine Klausel, die zu weit geht, kann in dem Umfang aufrecht bleiben, in dem ihr Inhalt nicht zu beanstanden ist. Voraussetzung ist, dass erkennbar ist, dass die Vertragsparteien diesen Teil auch so vereinbart hätten. Unzulässig ist die Klausel nur so weit, wie die grobe Benachteiligung reicht.

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Ständige Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 24.04.2020 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2012)

Bei der geltungserhaltenden Reduktion bleibt die Vertragsklausel insoweit aufrecht, als sie inhaltlich nicht zu beanstanden und ein entsprechender hypothetischer Parteiwille erkennbar ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127810 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Konsument Unzulässige Klausel fällt zur Gänze

Wird eine Klausel im Verfahren eines Verbandes beanstandet, wird sie nicht auf ein zulässiges Maß zurechtgestutzt. Ist sie zu weit gefasst, fällt sie zur Gänze weg. Das Gericht hat nicht die Aufgabe, die Klausel für den Verwender zu retten.

günstig für Konsument Missbräuchliche Klausel fällt ganz weg

Eine Klausel in einem Vertrag mit einem Verbraucher, die nicht ausgehandelt wurde und missbräuchlich ist, wird nicht auf ein gerade noch zulässiges Maß zurückgeschnitten. Sie fällt zur Gänze weg.

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