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Bleibt eine unzulässige Klausel wenigstens teilweise gültig?

günstig für Konsument betrifft Konsumenten, Unternehmer, Mieter, Vermieter
Wird eine Klausel im Verfahren eines Verbandes beanstandet, wird sie nicht auf ein zulässiges Maß zurechtgestutzt. Ist sie zu weit gefasst, fällt sie zur Gänze weg. Das Gericht hat nicht die Aufgabe, die Klausel für den Verwender zu retten.

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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 19.05.2026 (117 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Im Unterlassungsprozess nach § 28 KSchG kann keine Rücksicht auf eine etwaige teilweise Zulässigkeit der beanstandeten Bedingungen genommen werden; für eine geltungserhaltende Reduktion ist kein Raum. Ziel des KSchG ist es, auf einen angemessenen Inhalt der in der Praxis verwendeten allgemeinen Geschäftsbedingungen hinzuwirken. Der Richter hat nicht die Aufgabe, sich durch geltungserhaltende Reduktion zum Sachwalter des Verwenders der AGB zu machen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 28 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038205 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 117.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unternehmer Teilweise Gültigkeit unzulässiger Klauseln

Ja, unter Umständen. Eine Klausel, die zu weit geht, kann in dem Umfang aufrecht bleiben, in dem ihr Inhalt nicht zu beanstanden ist. Voraussetzung ist, dass erkennbar ist, dass die Vertragsparteien diesen Teil auch so vereinbart hätten. Unzulässig ist die Klausel nur so weit, wie die grobe Benachteiligung reicht.

günstig für Unternehmer Aufklärende Sätze in Vertragsbedingungen

In diesem Verfahren werden Vertragsbedingungen darauf geprüft, ob sie gegen ein Gesetz oder die guten Sitten verstoßen; geprüft wird dabei im Kern, was die Parteien erklären wollen. Dient ein Satz nur dazu, Sie als Verbraucher aufzuklären, ist er grundsätzlich unbedenklich.

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