Bleibt eine unzulässige Klausel wenigstens teilweise gültig?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 19.05.2026 (117 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verbandsverfahren zu Bearbeitungsentgelten in Kreditverträgen.OGH 7 Ob 169/24i, 19.02.2025
- Auf eine etwaige teilweise Zulässigkeit der beanstandeten Klausel kann nicht Rücksicht genommen werden, weil eine geltungserhaltende Reduktion im Verbandsprozess nicht möglich ist.OGH 10 Ob 23/24s, 10.09.2024
- Die Argumentation, eine Klausel habe aufgrund entgegenstehender zwingender gesetzlicher Normen keine nachteiligen Wirkungen, würde auf die Ansicht hinauslaufen, eine gesetzwidrige Klausel dürfte gerade deshalb verwendet werden, weil sie ohnehin unwirksam und im Streitfall nicht durchsetzbar wäre. Diese Schlussfolgerung verkennt den Zweck des Verbandsprozesses sowie das Ziel des KSchG, auf einen angemessenen Inhalt der in der Praxis verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinzuwirken.OGH 8 Ob 158/22a, 15.02.2024
- Hier: Klausel, die Unternehmer entgegen § 6 Abs 2 Z 1 KSchG Recht einräumt, Beförderung zu verweigern und dafür nur beispielhaft Gründe aufzählt, entfällt zur Gänze. Die einzelnen Beispiele können nach Wegfall des Obersatzes nicht bestehen bleiben.OGH 4 Ob 222/22h, 21.11.2023
- Hier: Klauseln in einem Fitnessstudiovertrag.OGH 10 Ob 53/22z, 22.11.2022
Alle 28 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Zusammenfassung von Klauseln mit eigenem Regelungsgehalt im Rahmen einer Verbandsklage.OGH 8 Ob 108/21x, 22.10.2021
- Hier: AGB eines Ticketvermittlers eines „Online Ticket Marktplatzes“.OGH 8 Ob 59/20i, 18.12.2020
- Hier: Verweis auf § 11a VersVG in einer Klausel zur Unfallversicherung.OGH 7 Ob 156/20x, 25.11.2020
- Hier: Allgemeine Versicherungsbedingungen L556 und L556/V02 hinsichtlich Lebensversicherungen mit Beitragsrückgewähr betreffend unterjährige Beitragszahlungen.OGH 7 Ob 5/16k, 17.02.2016
- Hier: Klauseln über Entgelte bei Abschluss von Kreditverträgen.OGH 3 Ob 57/14z, 25.06.2014
- Hier: AGB‑Klausel eines Kreditkartenunternehmens.OGH 9 Ob 56/13w, 29.01.2014
- Auch im Individualprozess über ein Verbrauchergeschäft kommt eine geltungserhaltende Reduktion nicht ausgehandelter missbräuchlicher Klauseln nicht mehr in Frage.OGH 2 Ob 22/12t, 24.01.2013
- Hier: Allgemeine Versicherungsbedingungen ARB 2010.OGH 7 Ob 201/12b, 23.01.2013
- Hier: AGB eines Anbieters von Leistungen im Bereich Internet/Telekommunikation/Kabelfernsehen - Verbandsprozess.OGH 7 Ob 84/12x, 14.11.2012
- Hier: Verfalls‑(Verjährungs‑)frist von zwei Jahren für Thermengutscheine in den AGB des Vertreibers.OGH 7 Ob 22/12d, 28.06.2012
- Hier: Bloßer Verweis auf § 6 Abs 3 VersVG.OGH 7 Ob 216/11g, 21.12.2011
- Die Grundsätze über die Unmöglichkeit einer geltungserhaltenden Reduktion im Verbandsprozess kommen auch bei der Entfernung bloß eines Wortes zur Anwendung.OGH 2 Ob 1/09z, 22.04.2010
- Es ist ausschließlich die Sache des Verwenders der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, für deren gesetzmäßigen Inhalt zu sorgen.OGH 2 Ob 1/09z, 22.04.2010
- Im Verbandsprozess gelten im Gegensatz zur jeweiligen Vertragsauslegung im Einzelfall spezifische Prüfungskriterien.OGH 5 Ob 288/08a, 14.04.2009
- Anders als bei Vertragsauslegung im Einzelfall ist keine geltungserhaltende Reduktion möglich.OGH 5 Ob 247/07w, 05.02.2008
- Im Verbandsprozess hat die Auslegung der Klauseln im „kundenfeindlichsten" Sinn zu erfolgen.OGH 5 Ob 247/07w, 05.02.2008
- Hier: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die fondsgebundene Lebensversicherung (AVB).OGH 7 Ob 23/07v, 09.05.2007
- Hier: Zulässigkeit von Mietvertragsklauseln.OGH 7 Ob 78/06f, 11.10.2006
- Hier: Preisänderungsklausel beziehungsweise Preisgleitklausel.OGH 2 Ob 142/06f, 21.09.2006
- Damit ist die Aufgliederung einer (einzelnen) eigenständigen Klausel, die teils Verbotenes, teils Erlaubtes enthält, gemeint.OGH 6 Ob 140/06s, 31.08.2006
- Im Verbandsprozess ist eine vorbeugende Inhaltskontrolle vorzunehmen.OGH 6 Ob 324/00s, 17.01.2001
- Unter Heranziehung der "kundenfeindlichsten" Auslegung ist zu prüfen, ob bei Verwendung einer bestimmt textierten Vertragsklausel ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten vorliegt.OGH 5 Ob 227/98p, 09.03.1999
- Der Verwender der Allgemeinen Geschäftsbedingungen soll sie selbst gesetzeskonform gestalten und diese Aufgabe nicht auf den Richter überwälzen.OGH 2 Ob 9/97f, 24.09.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038205 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 117.
- OGH 4 Ob 170/25s, 19.05.2026, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 176/24v, 15.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 111/25m, 25.02.2026, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 169/25m, 27.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 75/25w, 16.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 115/25z, 19.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 177/24x, 11.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 162/24b, 13.08.2025, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 45/25a, 23.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 191/24k, 25.06.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 879
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 28 · Unterlassungsanspruch
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja, unter Umständen. Eine Klausel, die zu weit geht, kann in dem Umfang aufrecht bleiben, in dem ihr Inhalt nicht zu beanstanden ist. Voraussetzung ist, dass erkennbar ist, dass die Vertragsparteien diesen Teil auch so vereinbart hätten. Unzulässig ist die Klausel nur so weit, wie die grobe Benachteiligung reicht.
In diesem Verfahren werden Vertragsbedingungen darauf geprüft, ob sie gegen ein Gesetz oder die guten Sitten verstoßen; geprüft wird dabei im Kern, was die Parteien erklären wollen. Dient ein Satz nur dazu, Sie als Verbraucher aufzuklären, ist er grundsätzlich unbedenklich.