Ist mein ganzer Vertrag ungültig, wenn eine Klausel unzulässig ist?
betrifft Konsumenten, Unternehmer, Vertragspartner
Wenn eine einzelne Vertragsklausel gegen die guten Sitten verstößt, ist deshalb noch nicht der gesamte Vertrag unwirksam. Der übrige Vertrag kann weiter gelten. Betroffen ist zunächst nur die beanstandete Klausel.
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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (43 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Die Sittenwidrigkeit einer Klausel hat noch nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Frage der Zulässigkeit der Lückenfüllung, um eine allenfalls nichtige Konvertierungsklausel durch Anwendung des dispositiven Rechts zu ersetzen (hier: § 907b Abs 1 ABGB; § 905a ABGB aF), stellt sich nicht.OGH 1 Ob 164/23h, 23.10.2023
- Hier: Kreditvertrag und optionaler Geldwechselvertrag (Trennungsmodell); auch bei Entfall der beanstandeten „Konvertierungsklausel“ hat die Kreditrückzahlung in der Fremdwährung zu erfolgen, keine (Gesamt-)Nichtigkeit des Kreditvertrags.OGH 7 Ob 183/22w, 13.12.2022
- Hier: Bei ausreichender Bestimmtheit des Kreditvertrags bewirkt der Entfall einzelner („Konvertierungs-“)Klauseln keine Nichtigkeit (siehe bereits 6 Ob 24/22f; 9 Ob 66/21b; 4 Ob 15/22t; 1 Ob 9/22p).OGH 8 Ob 81/22b, 21.11.2022
- Hier: Sittenwidrige Klausel infolge ausreichend bestimmter Kreditvaluta verneint.OGH 4 Ob 15/22t, 24.05.2022
- Scheidet eine nichtige Bestimmung aus dem Vertragstext aus, hat eine Vertragsanpassung zu erfolgen, die sich anhand des dispositiven Rechts, des hypothetischen Parteiwillens und mangels dessen Feststellbarkeit nach redlicher Verkehrsübung orientiert.OGH 8 Ob 132/15t, 27.01.2017
Alle 21 Ergänzungen anzeigen
- Beim Time‑Sharing‑Vertrag ist mangels Anwendbarkeit der Klausel‑RL weiterhin die Bindungsfrist geltungserhaltend auf die höchstzulässige Dauer zu reduzieren. Hier: 15 Jahre.OGH 3 Ob 132/15f, 20.01.2016
- Eine geltungserhaltende Reduktion nicht ausgehandelter missbräuchlicher Klauseln im Individualprozess über ein Verbrauchergeschäft kommt aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH 14. 6. 2012, C‑618/10 [Banco Espanol de Crédito]) nicht mehr in Frage.OGH 2 Ob 22/12t, 24.01.2013
- Hier: Geltungserhaltende Reduktion einer vertraglichen Bestimmung über die Beschränkung der ordentlichen Kündigung des Treuhandvertrags bei einer kupierten Publikums-KG.OGH 9 Ob 68/08b, 29.06.2009
- Eine § 6 Abs 1 KSchG widersprechende Klausel ist im Individualprozess geltungserhaltend zu reduzieren, sodass sie in ihrem zulässigen Inhalt gültig bleibt.OGH 9 Ob 68/08b, 29.06.2009
- Rechtlich erlaubt ist beim Vollamortisationsleasing eine von den Parteien an sich gewollte, durch die Nichtabgabe einer Kündigungserklärung bedingte Vertragsfortsetzung nach Eintritt der Vollamortisation zu einem Entgelt, das in angemessenem Verhältnis zum verbliebenen Gebrauchs- oder Verkehrswert des Leasingguts steht.OGH 6 Ob 241/07w, 17.12.2008
- Hier: Art B.18.7. AUVB 2002, Kostentragungspflicht für ein Ärztekommissionsverfahren (siehe RS0122985).OGH 7 Ob 202/07t, 12.12.2007
- War nach dem tatsächlichen Parteiwillen beider Parteien ein Fixzinssatz vereinbart, so ist dieser dem Kreditvertrag zu Grunde zu legen, auch wenn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichend eine Zinsanpassungsklausel enthalten ist. Eine mit dem hypothetischen Parteiwillen redlicher Vertragsparteien zu füllende Vertragslücke liegt daher nicht vor. Die allenfalls gesetzwidrige Klausel entfiele mangels Regelungsbedarfs zur Gänze.OGH 1 Ob 83/07y, 22.10.2007
- Der Oberste Gerichtshof hat bereits in der Entscheidung 9 Ob 62/04i; ebenso 6 Ob 172/05w, eine aus dem Mittel von VIBOR/EURIBOR und SMR (Sekundärmarktrendite) gebildete, von zahlreichen Kreditinstituten seit 1997 verwendete Klausel als dem hypothetischen Parteiwillen am ehesten entsprechend angesehen, wenn schon in der ursprünglichen Klausel Elemente des Kreditmarkts als auch des Geldmarkts und Kapitalmarkts angedeutet waren.OGH 3 Ob 236/05k, 26.04.2006
- Im Falle von Schwierigkeiten bei der Feststellung eines „hypothetischen Parteiwillens" bleibe noch immer die Ergänzung nach redlicher Verkehrsübung, Treu und Glauben und so weiter, also die Feststellung dessen, was „sich" für diesen Vertrag „gehört". Auch dies könnte dazu führen, dass eine Gleitklausel (im Sinne des § 6 Abs 1 Z 5 KSchG neu) als vernünftige Mitte gefunden wird.OGH 1 Ob 68/05i, 09.11.2005
- Scheidet ein ersatzloses Wegfallen der nichtigen Bestimmung aus, hat eine Vertragsanpassung nach den allgemeinen Regeln der Vertragsinterpretation und Vertragsergänzung zu erfolgen. Die Frage nach dem hypothetischen Parteiwillen hat sich daran zu orientieren, was redliche und vernünftige Parteien bei angemessener Berücksichtigung der Interessen beider Teile vereinbart hätten, wenn sie sich bei Vertragsschluss der Ungültigkeit der von ihnen gewollten Zinsanpassungsklausel bewusst gewesen wären.OGH 1 Ob 68/05i, 09.11.2005
- Die gesetzwidrige Vertragsbestimmung bewirkt nach dem Normzweck des § 6 KSchG die Teilnichtigkeit des Darlehensvertrags ex tunc.OGH 3 Ob 234/04i, 26.01.2005
- Hier: Bindungsfrist eines Teilzeitnutzungsvertrags.OGH 1 Ob 176/98h, 25.08.1998
- Regelungen sind infolge Teilnichtigkeit geltungserhaltend zu reduzieren und bleiben im nicht gesetzwidrigen Umfang gültig.OGH 1 Ob 176/98h, 25.08.1998
- Hier: Verzicht auf bestimmte Kündigungsgründe des MRG.OGH 8 Ob 531/93, 25.03.1993
- Kann bei Fortfall von wichtigen Nebenabreden das Geschäft ohne weiteres weiter bestehen, sind nur diese Vertragsklauseln unwirksam.OGH 6 Ob 524/86, 27.02.1986
- Es ist daher ein derartiger Aufstellungsvertrag ohne eine längere zeitliche Bindung undenkbar.OGH 7 Ob 595/85, 04.07.1985
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016420 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 43.
- OGH 1 Ob 57/24z, 19.11.2024, Fall aus Tirol
- OGH 7 Ob 219/20m, 30.06.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 48/18h, 17.07.2018, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 228/17h, 21.12.2017, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 86/17p, 25.07.2017
- OGH 8 Ob 132/15t, 27.01.2017, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 95/16p, 27.06.2016, Fall aus Oberösterreich
- OGH 3 Ob 132/15f, 20.01.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 878
- ABGB § 879
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 6 · Unzulässige Vertragsbestandteile
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