Muss der Vater die Kosten für den Kindergarten mitzahlen?
betrifft Eltern, Kinder, Unterhaltspflichtige
Das hängt davon ab, wem die Betreuung dient. Dient sie vor allem der Entlastung des Elternteils, bei dem das Kind lebt, etwa bei Tagesmutter, Krabbelstube oder Kindergarten, trägt dieser Elternteil die Kosten allein. Liegt sie dagegen vor allem im Interesse des Kindes, etwa bei Krankheit, Behinderung oder besonderer Ausbildung, hat sie grundsätzlich der geldunterhaltspflichtige Elternteil zu tragen.
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Ständige Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 20.02.2020 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2012)
Bei der Berücksichtigung von Kosten außerhäuslicher Betreuung ist zu unterscheiden: Dient die außerhäusliche Betreuung allein oder überwiegend der Entlastung des betreuenden Haushaltsführers (zB Tagesmutter, Krabbelstube, Kindergarten), dann fallen die Kosten dafür allein diesem zur Last. Liegt jedoch die außerhäusliche Betreuung allein oder überwiegend im Kindesinteresse (wegen „berücksichtigungswürdiger Gründe in der Person des Kindes“, die eine außerhäusliche Betreuung notwendig machen), etwa bei besonderer Pflegebedürftigkeit behinderter oder kranker Kinder, aus Gründen besonderer Ausbildungsmöglichkeiten, bei Teilnahme an ausländischen Sprachkursen oder sonstigen Fortbildungsveranstaltungen, so hat die Kosten grundsätzlich der nicht betreuende Elternteil zu tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Oder es ist ein billiger Ausgleich der Geldkosten zwischen den Eltern geboten. Bei der gebotenen Abwägungsentscheidung ist zu beachten, dass die Grundregel des § 231 ABGB, die einen anteilsmäßigen Beitrag beider Elternteile vorsieht, den Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt, nicht dazu verpflichtet, im Fall eines überdurchschnittlichen Betreuungsbedarfs in einem derart hohen Ausmaß Betreuungsleistungen zu erbringen, dass für den geldunterhaltspflichtigen anderen Elternteil aus dem Betreuungsmehrbedarf gar keine oder nur geringe finanzielle Aufwendungen erwachsen.OGH 6 Ob 175/18f, 24.01.2019
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128259 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 6 Ob 6/20f, 20.02.2020, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
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