Muss ich die Sprachwoche meines Kindes zusätzlich bezahlen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 27.08.2026 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Erforderliche Verfahrensergänzung hinsichtlich der Einkommens- und Vermögenssituation der gesamten Familie.OGH 3 Ob 163/25d, 28.10.2025
- Wird der Sonderbedarf aber teilweise anderweitig gedeckt, so kann sich der unterhaltspflichtige Elternteil nicht mehr uneingeschränkt darauf berufen, es fehle an einer einvernehmlichen Entscheidung und der daraus resultierende Sonderbedarf übersteige seine Leistungsfähigkeit. In diesem Fall kommt es vielmehr darauf an, ob der Sonderbedarf durch den dem Unterhaltspflichtigen zumutbaren und den von dritter Seite beigesteuerten Beitrag insgesamt gedeckt werden kann.OGH 3 Ob 163/25d, 28.10.2025
- Die Deckung eines existenziellen Sonderbedarfs ist in der Regel eher zumutbar als sonstige Ausgaben.OGH 4 Ob 242/16s, 20.12.2016
- Wenn kein Deckungsmangel für den geltend gemachten Sonderbedarf besteht, bedarf es eines konkreten Vorbringes des Unterhaltsberechtigten, dass ein besonders berücksichtigungswürdiger Fall vorläge oder dass die Differenzbeträge anderweitig durch Sonderbedarf aufgebraucht würden.OGH 5 Ob 116/09h, 07.07.2009
- Eine Überschreitung der Prozentsatzkomponente, der das Hauptgewicht bei der Unterhaltsbemessung zukommt (EFSlg 67.737; ÖA 1994, 99 U94 ua), ist nur bei existenznotwendigem Sonderbedarf oder bei sonst förderungswürdigen Kindern zulässig.OGH 7 Ob 101/99z, 09.06.1999
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- Die Teilnahme an einem Maturavorbereitungskurs ist zur Sicherung des Schulabschlusses jedenfalls angezeigt. Die Kosten für einen solchen Kurs stellen einen Sonderbedarf dar.OGH 4 Ob 517/96, 26.02.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047543 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 18.
- OGH 1 Ob 116/26d, 27.08.2026, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 163/25d, 28.10.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 153/23p, 17.10.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Ist der Vater unbekannten Aufenthalts, kennt aber seine Unterhaltspflicht, kann er trotzdem zu Zahlungen verpflichtet werden. Das Gericht rechnet ihm jenes Einkommen zu, das er bei Einsatz seiner Kräfte erzielen könnte.
Ein Kind, das bereits selbst für sich sorgen konnte, kann wieder Unterhalt bekommen, wenn es eine weitere Ausbildung mit deutlich besseren Berufsaussichten beginnt, wobei dafür ein strenger Maßstab gilt. Für Sie als Unterhaltspflichtigen gilt das nicht in gleicher Weise. Entscheiden Sie sich für eine weitere Ausbildung, mindert das Ihre Unterhaltspflicht nicht, weil Sie sich anstrengen müssen.