Wo bringe ich den Rekurs gegen die Berichtigung des Urteils ein?
betrifft Kläger, Beklagter, Parteien
Beim Oberlandesgericht selbst, wenn es nach Rechtskraft berichtigt hat. Entscheidet das Oberlandesgericht nach Eintritt der Rechtskraft über einen Antrag auf Berichtigung seines eigenen Urteils, handelt es dabei wie ein Erstgericht. Der Rekurs ist deshalb dort einzubringen. Berichtigt es dagegen vor der Rechtskraft, wäre ein Rechtsmittel beim Gericht erster Instanz einzubringen.
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Ständige Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 24.03.2021 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2012)
Das Oberlandesgericht wird funktionell als Erstgericht tätig, wenn es über einen Antrag auf Berichtigung seiner Berufungsentscheidung nach Rechtskraft und damit außerhalb des Berufungsverfahrens entscheidet. Der Rekurs gegen den Berichtigungsbeschluss des Oberlandesgerichts ist daher beim Oberlandesgericht einzubringen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein vor Rechtskraft des Berufungsurteils gefasster Urteilsberichtigungsbeschluss des Berufungsgerichts ist ein im Berufungsverfahren ergangener Beschluss. Ungeachtet des Umstands, dass dagegen gemäß § 519 Abs 1 ZPO ein Rekurs unstatthaft ist, wäre ein solcher Rekurs gegen eine Entscheidung der zweiten Instanz beim Gericht erster Instanz zu überreichen gewesen.OGH 6 Ob 27/23y, 18.04.2023
- Hier: Konkordanz zwischen dem geäußerten Entscheidungswillen und dem Spruch der Entscheidung des Berufungsgerichts wurde durch Berichtigungsbeschluss hergestellt; Berichtigung des Urteilsspruchs.OGH 9 ObA 11/21i, 24.03.2021
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128301 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 9 ObA 11/21i, 24.03.2021, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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