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Bin ich schuld, wenn ich mit dem Rad in ein Schlagloch fahre?

günstig für Straßenerhalter betrifft Radfahrer, Straßenerhalter, Geschädigte
In der Regel trifft Sie zumindest ein Teil der Verantwortung. Von einem Radfahrer wird verlangt, dass er die vor ihm liegende Fahrbahn so weit beobachtet, dass er ohne Sturz durchkommt. Dazu gehört, auf Hindernisse wie Schlaglöcher oder Rollsplitt zu achten. Das gilt umso mehr, wenn vor dem Straßenabschnitt Gefahrenzeichen aufgestellt sind.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 26.05.2021 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2012)

Von einem Radfahrer muss verlangt werden, dass er die vor ihm liegende Fahrbahn soweit beobachtet, dass er seine Fahrt ohne Sturz absolvieren kann. Dazu gehört auch die Aufmerksamkeit auf allfällige Hindernisse auf der Fahrbahn wie Schlaglöcher, Rollsplitt usw.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128307 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

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