Bekomme ich Geld, wenn ich bei Rot in die Kreuzung fuhr?
günstig für Autofahrer betrifft Radfahrer, Autofahrer, Unfallbeteiligte, Versicherungen
Fährt jemand bei Rot in eine Kreuzung, wiegt dieses Verschulden so schwer, dass eine bloße Unaufmerksamkeit des anderen Lenkers daneben nicht mehr ins Gewicht fällt. Der Schaden wird dann nicht geteilt.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 28.07.2026 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Gegenüber dem krassen Verschulden einer Radfahrerin, die bei Rotlicht in die Kreuzung einfuhr, tritt ein geringfügiges Fehlverhalten (Unaufmerksamkeit im Sinne des § 38 Abs 4 StVO) des Personenkraftwagenlenkers so zurück, dass es bei der Schadensteilung zu vernachlässigen ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Der Kläger befuhr einen Geh- und Radweg, der vor einer Kreuzung mit einer Gemeindestraße endete und nach der Kreuzung wieder begann. Eine Radfahrüberfahrt war nicht markiert. Der Lenker des Beklagtenfahrzeugs wollte von einer Gemeindestraße kommend in eine Bundesstraße einbiegen, wobei sich im Kreuzungsbereich das Zeichen „Vorrang geben“ befand. Dieser konnte den Geh- und Radweg aufgrund eines dichten Bewuchses und der Oberflächenbeschaffenheit nicht erkennen. Er durfte daher darauf vertrauen (§ 3 StVO), dass sich vor Erreichen der Bundesstraße im (aus seiner Annäherungsrichtung betrachtet) Querverkehr von rechts – also auf der linken Seite der Vorrangstraße – kein Fahrzeug nähern wird.OGH 2 Ob 183/25p, 26.02.2026
- Hier: Eine auf einem Rennrad mit etwa 30 km/h ohne nach vorne zu schauen auf einem Mehrzweckstreifen fahrende Radfahrerin, die deshalb auf einen stehenden LKW aufprallte, obwohl sie ihn aus einer Entfernung von mindestens 85 m, die sie bei ihrer Geschwindigkeit in rund 10 Sekunden durchfuhr, wahrnehmen konnte.OGH 2 Ob 189/12a, 21.02.2013
- Bei krassem Mitverschulden des Geschädigten haftet der Betriebsunternehmer, dem der Entlastungsbeweis nach § 9 EKHG misslingt, nicht, wenn die Nichtbeachtung der gebotenen Sorgfalt derart geringfügig ist, dass sie gegenüber dem schwerwiegenden Verschulden des Geschädigten zu vernachlässigen ist. (Hier: Auffahren des zuvor überholten Radfahrers auf im Kreuzungsbereich überraschend anhaltenden PKW.)OGH 2 Ob 182/04k, 23.09.2004
- Hier: Schadensteilung 3 : 1 zu Lasten eines plötzlich ohne Zeichen links abbiegenden Radfahrers.OGH 2 Ob 31/87, 30.06.1987
- Hier: Jedoch Schadensteilung 3 : 1 zu Lasten des die Fahrbahn plötzlich überquerenden Fußgängers.OGH 2 Ob 4/86, 18.02.1986
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Radfahrer verstößt gegen § 19 Abs 5 StVO.OGH 8 Ob 201/83, 06.10.1983
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027073 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 11.
- OGH 2 Ob 120/26z, 28.07.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 183/25p, 26.02.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 205/24x, 29.04.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 155/17h, 24.10.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Schadenersatz · Verschuldensteilung bei Unfall mit Einsatzfahrzeug
Schadenersatz · Grünlicht und Beobachtungspflicht an der Kreuzung
Vertragsrecht · Rotlichtverstoß und grobe Fahrlässigkeit
Schadenersatz · Einfahren bei Grün und Verkehrslage
Schadenersatz · Radfahrstreifen und rechts abbiegende Fahrzeuge