Gilt der Kollektivvertrag im Prozess nur, soweit er mir nützt?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Nein. Ist ein Kollektivvertrag einmal Gegenstand des Verfahrens, wendet ihn das Gericht zur Gänze an. Er wirkt dann nicht nur zugunsten jener Partei, die sich ausdrücklich auf ihn beruft, sondern mit seinem gesamten Inhalt auf den gesamten Streitstoff, also auch mit jenen Bestimmungen, die gegen sie sprechen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 24.10.2018 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2012)
Sobald ein Kollektivvertrag einmal Verfahrensgegenstand geworden ist, ist er nicht nur zu Gunsten des Rechtsstandpunkts derjenigen Partei, die sich ausdrücklich auf ihn beruft, anzuwenden; vielmehr kommt bei der rechtlichen Beurteilung nur eine Anwendung seines gesamten Inhalts auf den gesamten Prozessstoff in Frage.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128400 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 8 ObA 58/17p, 24.10.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG) § 43 · Kollektivrechtliche Normen
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