Muss ich meine Kontoauszüge regelmäßig auf Fehler prüfen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 25.01.2019 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2012)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine Obliegenheit zur Abrufung (und damit Kenntnisnahme) von Kontoauszügen würde dem Zahlungsdienstnutzer eine unzulässige Prüfobliegenheit auferlegen.OGH 8 Ob 24/18i, 25.01.2019
- Die Festlegung einer objektiven Widerspruchsfrist ab Zustellung des Kontoauszugs ist mit der gesetzlichen Regelung, nach der die Frist zur Erfüllung der Rügeobliegenheit erst nach tatsächlicher Feststellung der betroffenen Zahlung durch den Zahlungsdienstnutzer ausgelöst werden kann, unvereinbar.OGH 8 Ob 24/18i, 25.01.2019
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128543 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 8 Ob 24/18i, 25.01.2019, Fall aus Wien
Genannte Normen
ZaDiG §26 Abs6; ZaDiG §36 Abs3; ZaDiG 2018 §55 Abs2, ZaDiG 2018 §65 Abs1
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja, das ist möglich. Für das Erlöschen des Rücktrittsrechts bei einer vorzeitig erfüllten Dienstleistung gelten nur die im Gesetz genannten Voraussetzungen. Weitere, dort nicht genannte Informationspflichten kommen als zusätzliche Bedingung nicht hinzu.
Nein. Der gesetzlich verlangte Hinweis, dass eine Vereinbarung keine gutzuschreibenden Zinsen umfasst, ist für sich weder gesetz- noch sittenwidrig und verschiebt auch nicht die Beweislast. Ob er nach Platzierung und Gestaltung auffällig genug ist, wird nicht im Verbandsverfahren geklärt, sondern nur in Ihrem eigenen Verfahren gegen die Bank.