Zum Inhalt springen

Zahlt der Rechtsschutz auch beim Streit um eine Bürgschaft?

günstig für Versicherungsnehmer betrifft Versicherungsnehmer, Bürgen, Gläubiger, Konsumenten
Der allgemeine Vertrags-Rechtsschutz erfasst Streitigkeiten aus Verträgen über bewegliche Sachen. Es genügt, dass der Vertrag eine bewegliche Sache in einem weiten Sinn betrifft; in der Regel zählen auch Rechte dazu. Deshalb ist auch der Streit zwischen einem Gläubiger und einem Bürgen grundsätzlich gedeckt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2013, zuletzt bestätigt am 22.04.2025 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2013)

Im Allgemeinen Vertrags‑Rechtsschutz sind Ansprüche aus schuldrechtlichen Verträgen „über bewegliche Sachen“ gedeckt. Voraussetzung ist, dass der Vertrag im weitesten Sinn eine bewegliche Sache „betrifft“, wozu in der Regel auch Rechte (§ 298 ABGB) zählen. In diesem Sinn liegt zB bei Bürgschaftsverträgen zwischen Gläubiger und Bürgen eine ‑ im Allgemeinen Vertrags‑Rechtsschutz ‑ grundsätzlich deckungspflichtige Rechtsbeziehung vor.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128752 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherer Rechtsschutz bei Liegenschaftstreuhand

Nicht über den Baustein für bewegliche Sachen. Geht es um eine Treuhandschaft, mit der jemand für Sie eine Liegenschaft erwerben soll, betrifft der Streit keinen Vertrag über eine bewegliche Sache. Der dafür vorgesehene Vertrags-Rechtsschutz greift daher nicht.

günstig für Versicherer Rechtsschutz für Verträge über bewegliche Sachen

Die erweiterte Deckung für Verträge über bewegliche Sachen greift nur, wenn der Vertrag tatsächlich eine bewegliche Sache betrifft. Ein Vertrag über ein Nutzungsrecht an einem Grundstück oder Gebäude betrifft die unbewegliche Sache selbst, nicht das Recht daran.

Verwandte Fragen

Versicherung · Rechtsschutz beim Kauf von Geschäftsanteilen
Versicherung · Leistung der Rechtsschutzversicherung
Versicherung · Ausschluss Baufinanzierung im Rechtsschutz