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Deckt meine Rechtsschutzversicherung den Streit um ein Nutzungsrecht?

günstig für Versicherer betrifft Versicherungsnehmer, Konsument, Unternehmer
Die erweiterte Deckung für Verträge über bewegliche Sachen greift nur, wenn der Vertrag tatsächlich eine bewegliche Sache betrifft. Ein Vertrag über ein Nutzungsrecht an einem Grundstück oder Gebäude betrifft die unbewegliche Sache selbst, nicht das Recht daran.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 25.03.2026 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Punkt V Art 1 SBR, womit das vom Versicherer übernommenen Risiko für Rechtsschutz aus Verträgen in Erweiterung der ARB umschrieben wird, enthält zwei Tatbestandselemente, nämlich einerseits die Voraussetzung, dass Ansprüche aus einem schuldrechtlichen Vertrag verfolgt werden, und andererseits, dass dieser Vertrag eine bewegliche Sache "betrifft". Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ist von einem schuldrechtlichen Verhältnis dessen realer Gegenstand "betroffen". Ein Vertrag über ein Nutzungsrecht an einer unbeweglichen Sache "betrifft" daher nicht das Nutzungsrecht, sondern die unbewegliche Sache.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008869 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherungsnehmer Vertrags-Rechtsschutz bei beweglichen Sachen

Der allgemeine Vertrags-Rechtsschutz erfasst Streitigkeiten aus Verträgen über bewegliche Sachen. Es genügt, dass der Vertrag eine bewegliche Sache in einem weiten Sinn betrifft; in der Regel zählen auch Rechte dazu. Deshalb ist auch der Streit zwischen einem Gläubiger und einem Bürgen grundsätzlich gedeckt.

günstig für Versicherungsnehmer Rechtsschutz beim Kauf von Geschäftsanteilen

Ja, in diesem Fall. Der Ausschluss für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten erfasst nur Fälle, die im Kern aus den typischen Beziehungen der Beteiligten als Gesellschafter entstanden sind. Streiten Sie dagegen wegen Irrtums, Verkürzung über die Hälfte, Gewährleistung oder Schadenersatz aus dem Erwerb von Geschäftsanteilen, greift der Ausschluss nicht.

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