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Ist mein Wohnungskauf sicher, wenn der Treuhänder schon alles hat?

günstig für Käufer betrifft Käufer, Verkäufer, Treuhänder, Insolvenzverwalter
Hat der Treuhänder den gesamten Kaufpreis erhalten und den Antrag auf Eintragung ins Grundbuch gestellt oder alle nötigen Urkunden samt gültigem Rangordnungsbeschluss in Händen, ist die Abwicklung gesichert. Der Insolvenzverwalter kann dann nicht mehr davon zurücktreten.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 07.05.2024 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

§ 21 KO ist nach herrschender Lehre bei Treuhandabwicklungen nicht mehr anzuwenden, wenn der Treuhänder bereits den gesamten Kaufpreis erhalten und - bei Liegenschaftskäufen - den Antrag auf Einverleibung gestellt oder einverleibungsfähige Urkunden und einen gültigen Rangordnungsbeschluß in Händen hat. Der Masseverwalter kann unter diesen Voraussetzungen nicht mehr zurücktreten.

Hinweis: Die Konkursordnung (KO) heißt seit 1. Juli 2010 Insolvenzordnung (IO).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0102658 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Eigentumsvorbehalt und Insolvenz des Käufers

Ist der Kaufpreis noch nicht vollständig bezahlt und behält sich die Verkäuferseite das Eigentum bis zur letzten Rate vor, dann ist der Vertrag von beiden Seiten noch nicht ganz erfüllt. Die gegenseitigen Forderungen daraus werden durch die spätere Verfahrenseröffnung nicht berührt.

günstig für Verkäufer Zweifel an der Handlungsfähigkeit des Verkäufers

Bestehen Bedenken gegen die Handlungsfähigkeit des Verkäufers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, ist die Eintragung ausgeschlossen, auch wenn eine frühere Rangordnung ausgenützt werden soll. Solche Bedenken können sich etwa aus einem kurz danach eingeleiteten Verfahren zur Bestellung eines Vertreters ergeben. Der Mangel muss nicht klar zutage liegen. Die Indizwirkung reicht bis zu einem Jahr vor der Bestellung zurück.

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