Wird über die Verjährung entschieden, obwohl meine Klage unschlüssig ist?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2013, zuletzt bestätigt am 31.07.2025 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2013)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Einwendung der Verletzung der Rügeobliegenheit nach § 377 HGB, die nicht von Amts wegen wahrzunehmen ist.OGH 4 Ob 60/14y, 20.05.2014
- Das bedeutet aber nicht, dass im Verfahren über den Verjährungseinwand auch andere Einwendungen geprüft werden müssten.OGH 4 Ob 60/14y, 20.05.2014
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0129001 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 9.
- OGH 1 Ob 57/25a, 31.07.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 9 ObA 160/16v, 28.02.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 393a · Zwischenurteil zur Verjährung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Bleiben Zweifel am Inhalt Ihrer Klage, darf das Gericht das Begehren deswegen nicht als unschlüssig abweisen. Es muss Sie vielmehr anleiten, die für die Entscheidung erheblichen tatsächlichen Angaben zu ergänzen.
Die Verjährung betrifft nur den Grund eines Anspruchs, nicht seine Höhe. Wurde über den Grund bereits mit einem Zwischenurteil entschieden, kann im Streit über die Höhe die Verjährung nicht mehr eingewendet werden.