Zum Inhalt springen

Kann Verjährung noch eingewendet werden, wenn der Grund feststeht?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagte, Geschädigte
Die Verjährung betrifft nur den Grund eines Anspruchs, nicht seine Höhe. Wurde über den Grund bereits mit einem Zwischenurteil entschieden, kann im Streit über die Höhe die Verjährung nicht mehr eingewendet werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 08.04.2024 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1958)

Die Frage der Verjährung betrifft nur den Grund, nicht aber die Höhe des Anspruches; im Verfahren über die Höhe des Anspruches ist daher kein Raum mehr für die Verjährungseinwendung in Bezug auf die mit Zwischenurteil dem Grunde nach festgestellten Ansprüche.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034934 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 18.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Allgemeiner Einwand der Verjährung

Es genügt, wenn Sie im Verfahren allgemein einwenden, dass der Anspruch verjährt ist. Sie müssen dafür nicht eigens bestimmte Tatsachen anführen. Das Gericht zieht dann den gesamten Inhalt des Verfahrens heran.

günstig für Beklagter Voraussetzung des Zwischenurteils zur Verjährung

Nein. Ein gesondertes Urteil über die Verjährung ergeht nur, wenn der Kläger den Grund seines Anspruchs zumindest schlüssig vorgebracht hat. Sonst ist die Klage gleich abzuweisen. Andere Einwendungen werden in diesem Verfahren nicht geprüft.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Mitverschulden nach dem Grundurteil
Verfahrensrecht · Zwischenurteil über die Verjährung
Verfahrensrecht · Vorabentscheidung über die Verjährung
Verfahrensrecht · Bindung an das Zwischenurteil
Verfahrensrecht · Zeitpunkt der Verjährungseinrede