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Wird meine Klage abgewiesen, wenn sie unklar formuliert ist?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Antragsteller, Beklagter
Bleiben Zweifel am Inhalt Ihrer Klage, darf das Gericht das Begehren deswegen nicht als unschlüssig abweisen. Es muss Sie vielmehr anleiten, die für die Entscheidung erheblichen tatsächlichen Angaben zu ergänzen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 23.04.2026 (56 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Verbleibende Zweifel an dem Inhalt der Klage dürfen nicht zu einer Abweisung des Klagebegehrens wegen Unschlüssigkeit führen, sondern müssten zum Anlass einer Anleitung zur Ergänzung der für die Entscheidung erheblichen tatsächlichen Angaben gemäß § 182 Abs 1 ZPO genommen werden (JBl 1970,623 ua).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037166 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 56.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Schlüssiges Vorbringen in der Klage

In der Klage müssen Sie nicht den gesamten Sachverhalt schildern, aber alle Tatsachen, aus denen sich Ihr Anspruch ergibt, vollständig und knapp vorbringen. Fehlen solche Angaben und lassen sie sich auch durch Fragen des Gerichts nicht ergänzen, wird die Klage abgewiesen.

günstig für Beklagter Unschlüssige Klage und einstweilige Verfügung

Nein. Fehlt Ihrem Klagebegehren die gesetzliche Grundlage, kann es auch nicht durch eine einstweilige Verfügung gesichert werden, weil dann der Anspruch nicht bescheinigt ist. Dasselbe gilt, wenn das Begehren so unbestimmt ist, dass daraus kein vollstreckbarer Titel werden kann.

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