Wird meine Klage abgewiesen, wenn sie unklar formuliert ist?
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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 23.04.2026 (56 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- hier: erforderliche Verbesserung der Unschlüssigkeit, insbesondere wenn diese durch unzutreffende "Rechtsbelehrungen" des Gerichts verursacht wurde.OGH 4 Ob 240/22f, 28.02.2023
- Hier: Eine Erörterung des mangels ziffernmäßiger Aufgliederung mehrer geltend gemachter Ansprüche nicht ausreichend individualisierten Begehrens auf Zuspruch eines Pauschalbetrags ist nicht geboten, wenn jede einzelne (mögliche) Teilforderung materiell unberechtigt ist und das Klagebegehren unabhängig davon, aus welchen Teilbeträgen es sich tatsächlich zusammensetzt, jedenfalls zur Gänze abzuweisen ist.OGH 17 Ob 18/19z, 20.11.2019
- Ein unschlüssiges Klagebegehren kann für sich kein stattgebendes Versäumungsurteil zur Folge haben. Es entspricht aber der völlig einhelligen Judikatur, dass vor Abweisung eines unschlüssigen Klagebegehrens stets ein Verbesserungsversuch vorzunehmen ist, was auch im Fall eines Antrags auf Fällung eines Versäumungsurteils wegen Versäumung der Frist zur Klagebeantwortung gilt.OGH 3 Ob 7/16z, 27.04.2016
- Hier: Präzisierung des Bestandobjekts bei einer Aufkündigung.OGH 1 Ob 133/14m, 22.10.2014
- Hier: Anleitungspflicht des Berufungsgerichts.OGH 1 Ob 183/09g, 17.11.2009
Alle 17 Ergänzungen anzeigen
- Der Verbesserungsauftrag ist von Amts wegen zu erteilen, auch wenn die Partei durch einen Rechtsanwalt vertreten wird.OGH 7 Ob 289/08p, 30.03.2009
- Der Kläger ist auf ein verfehltes Klagebegehren, das dem von ihm offenkundig verfolgten Rechtsschutzziel nicht entspricht, hinzuweisen und es ist ihm Gelegenheit zu einer Klagsänderung zu geben. Gleiches muss aber für das zur Stützung des Klagebegehrens erstattete Vorbringen gelten.OGH 6 Ob 134/08m, 07.07.2008
- Hier: Die Beklagte hat eine Anspruchsgrundlage offensichtlich übersehen. Die Möglichkeit eines Zuspruches der Klagsforderung auf der Basis eines Aufwandersatzes wäre daher mit den Parteien zu erörtern gewesen, bevor das Gericht - aufgrund des Fehlens entsprechender Tatsachenbehauptungen der Beklagten - ihrem Prozessstandpunkt nicht Rechnung trägt.OGH 7 Ob 125/07v, 26.09.2007
- Ein Klagebegehren darf wegen ungenügender Substantiierung des Anspruches erst abgewiesen werden, wenn das Gericht auf die Vervollständigung des Tatsachenvorbringens hingewirkt und dem Kläger verdeutlicht hat, welche Konsequenzen sich aus seiner Weigerung ergeben können.OGH 7 Ob 180/07g, 26.09.2007
- Ein unbestimmtes Begehren kann nicht zu einer Abweisung führen; vielmehr hat das Gericht im Rahmen seiner Prozessleistungspflicht vorweg eine Präzisierung zu ermöglichen (stRsp).OGH 8 Ob 163/06p, 18.04.2007
- Hier: Klage nach § 65 Abs 1 Z 7 ASGG.OGH 8 ObS 4/06f, 30.03.2006
- Der Kläger darf zwar nicht willkürlich während des Rechtsstreits innerhalb einer begehrten Globalsumme seinen Standpunkt wechseln. Er ist aber, wenn die Klage nicht entsprechend aufgeschlüsselt ist, gemäß § 182 ZPO zur Verbesserung anzuleiten.OGH 6 Ob 51/05a, 06.10.2005
- Die Gewährung eines Verbesserungsversuchs ist bei unschlüssigen Klagen grundsätzlich zwingend vorzunehmen.OGH 6 Ob 51/05a, 06.10.2005
- Die Anleitungspflicht ist durch § 182a ZPO idF ZVN 2002 aber insofern als erweitert anzusehen, dass nun auf ein verfehltes Klagebegehren, das nicht dem offenkundig verfolgten Rechtsschutzziel der Partei entspricht, aufmerksam zu machen und dem Kläger Gelegenheit zu geben ist, sein Klagebegehren auch dann zu ändern, wenn dies eine Klagsänderung darstellt.OGH 7 Ob 83/05i, 25.05.2005
- Gemäß §§ 182 Abs 1, 182a ZPO.OGH 9 Ob 55/04k, 09.06.2004
- Vor der Abweisung eines unschlüssigen Klagebegehrens ist stets ein Verbesserungsversuch vorzunehmen.OGH 1 Ob 73/03x, 29.04.2003
- Bevor ein Gericht ein unbestimmtes, unschlüssiges oder widerspruchsvolles Begehren abweist, hat es dessen Verbesserung anzuregen.OGH 1 Ob 606/95, 17.10.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037166 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 56.
- OGH 9 Ob 127/25d, 23.04.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 166/24d, 29.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 26/24g, 11.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 15/24i, 19.11.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 158/24g, 14.11.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 66/23a, 18.01.2024, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 38/23s, 17.01.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 77/23i, 20.09.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 76/23x, 03.07.2023, Fall aus Niederösterreich
- OGH 4 Ob 240/22f, 28.02.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
In der Klage müssen Sie nicht den gesamten Sachverhalt schildern, aber alle Tatsachen, aus denen sich Ihr Anspruch ergibt, vollständig und knapp vorbringen. Fehlen solche Angaben und lassen sie sich auch durch Fragen des Gerichts nicht ergänzen, wird die Klage abgewiesen.
Nein. Fehlt Ihrem Klagebegehren die gesetzliche Grundlage, kann es auch nicht durch eine einstweilige Verfügung gesichert werden, weil dann der Anspruch nicht bescheinigt ist. Dasselbe gilt, wenn das Begehren so unbestimmt ist, dass daraus kein vollstreckbarer Titel werden kann.