Wird über die Kosten beim Zwischenurteil zur Verjährung entschieden?
betrifft Kläger, Beklagte, Prozessparteien
Nein. Auch beim gesonderten Urteil über die Verjährung bleibt die Entscheidung über die Kosten vorbehalten. Darüber wird erst entschieden, wenn der Rechtsstreit insgesamt rechtskräftig erledigt ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 08.04.2026 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2012)
Auch für das Zwischenurteil zur Verjährung nach § 393a ZPO gilt der Kostenvorbehalt nach § 393 Abs 4 ZPO.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es ist von einer planwidrigen Lücke in § 393a ZPO auszugehen, die durch analoge Anwendung der § 393 Abs 4, § 52 Abs 4 ZPO zu schließen ist.OGH 2 Ob 6/13s, 24.01.2013
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128615 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 10.
- OGH 1 Ob 31/26d, 08.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 116/23d, 21.05.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 200/23b, 08.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 122/22b, 22.11.2022, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 160/16v, 28.02.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 393a · Zwischenurteil zur Verjährung
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