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Kann das Gericht zuerst nur über die Verjährung entscheiden?

betrifft Kläger, Beklagte
Das Gericht kann vorweg allein darüber entscheiden, ob Ihr Anspruch verjährt ist. Diese Entscheidung kann für sich überprüft werden, bevor ein möglicherweise aufwendiges Beweisverfahren über den Rest geführt wird. Die übrigen Grundlagen des Anspruchs werden dabei vorläufig unterstellt.

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Ständige Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 24.03.2026 (23 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2012)

Beim Zwischenurteil gemäß § 393a ZPO zur (verneinten) Verjährung wird nur die allfällige (nicht gegebene) Verjährung des Klagsanspruchs beurteilt und selbstständig im Instanzenzug überprüfbar, bevor ein uU umfangreiches (Beweis- )Verfahren über die übrigen Anspruchsgrundlagen des Klagsanspruchs durchgeführt werden muss. Dass die abgesonderte Prüfung der allfälligen Verjährung eines Anspruchs, dessen Tatsachengrundlagen im Übrigen noch gar nicht feststehen (müssen), die vorläufige Annahme dieser Anspruchsgrundlagen erfordert, liegt in der Natur des Zwischenurteils zur Verjährung gemäß § 393a ZPO.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127852 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 23.

Im Gesetz

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