Kann über die Verjährung vorab entschieden werden?
betrifft Kläger, Beklagte, Geschädigte
Wird im Prozess eingewendet, ein Anspruch sei verjährt, kann das Gericht darüber vorab mit einem eigenen Urteil entscheiden. Das ist auch dann möglich, wenn nur festgestellt werden soll, dass eine Schadenersatzpflicht besteht.
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Ständige Rechtsprechung seit 2015, zuletzt bestätigt am 08.04.2024 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2015)
Ein Zwischenurteil zur Verjährung gemäß § 393a ZPO kommt auch bei einem Feststellungsbegehren über das Bestehen einer Schadenersatzpflicht in Betracht.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Im Feststellungsbegehren ist bisher nicht zum Ausdruck gekommen, dass die Klägerin sich ein Mitverschulden von einem Drittel anrechnet.OGH 1 Ob 200/23b, 08.04.2024
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130163 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 1 Ob 200/23b, 08.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 183/19x, 23.10.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 228
- ZPO § 393a · Zwischenurteil zur Verjährung
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