Wer führt die Versteigerung der geerbten Eigentumswohnung durch?
günstig für Erbe betrifft Erben, Wohnungseigentümer, Notare
Die öffentliche Versteigerung einer Eigentumswohnung im Verlassenschaftsverfahren ist nach den Regeln des Exekutionsrechts durchzuführen. Zuständig dafür ist das Gericht und nicht der Gerichtskommissär.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2013, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2013)
Im Hinblick auf die Gesetzesänderung durch das Feilbietungsrechtsänderungsgesetz (FRÄG) 2008 (BGBl I 2008/69) ist die öffentliche Feilbietung nach § 12 Abs 2 WEG als eine in einem Sondergesetz vorgesehene Versteigerung nach den Regelungen der EO durchzuführen. Für die Durchführung dieser Versteigerung ist das Gericht und nicht der Gerichtskommissär zuständig.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0129126 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 2 Ob 209/24k, 29.04.2025
Im Gesetz
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 12 · Unteilbarkeit des Mindestanteils
Verwandte Fragen
Erbrecht · Versteigerung einer geerbten Eigentumswohnung
Erbrecht · Einantwortung einer Eigentumswohnung an mehrere Erben
Exekution · Vollzug eines Teilungsurteils durch beide Seiten
Erbrecht · Genehmigung von Verwaltungshandlungen im Nachlass
Eigentum und Grundbuch · Versteigerung eines Bauwerks auf fremdem Grund