Wann haftet der Staat für die Verletzung von EU-Recht?
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Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 25.02.2025 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2000)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: behaupteter mangelhafter Vollzug der Strafbestimmungen des Glücksspielgesetzes. Keine Kausalität zwischen behaupteter Unionsrechtswidrigkeit des Glücksspielmonopols und den Schäden des Klägers aus konzessionslos angebotenem Glücksspiel, weil die behauptete Unionsrechtswidrigkeit bloß zur Folge hätte , dass die Glücksspielanbieterin in Österreich ungehindert von § 3 GSpG hätte anbieten dürfen.OGH 1 Ob 77/24s, 25.09.2024
- Die Beurteilung der Voraussetzungen für die Haftung der Mitgliedstaaten obliegt grundsätzlich den nationalen Gerichten. Ebenso haben die nationalen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten zu bestimmen, welches innerstaatliche Gericht für unionsrechtliche Staatshaftungsansprüche zuständig ist.OGH 1 Ob 215/16y, 16.03.2017
- Nicht nur legislatives und exekutives, sondern auch höchstgerichtliches Unrecht kann Gegenstand dieser unionsrechtlichen Haftung sein.OGH 1 Ob 215/16y, 16.03.2017
- Hier: Keine hinreichend qualifizierte unionsrechtswidrige Rechtsanwendung; zur Rechtsprechung des EuGH zu den Führerschein-Richtlinien.OGH 1 Ob 237/16h, 10.02.2017
- So der EuGH in seinen Entscheidungen in den Rechtssachen Köbler (Rs C‑224/01 = ECLI:EU:C:2003:513 Rn 51 f) und (fast wortgleich) Fuß (Rs C‑429/09 = ECLI:EU:C:2010:717 Rn 47) unter Verweis auf seine schon bis dahin ergangene Rechtsprechung zur Haftung eines Mitgliedstaats für Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht.OGH 1 Ob 105/15w, 08.07.2015
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Ob ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht, ist nach der Judikatur des EuGH in Staatshaftungssachen stets vom nationalen Gericht zu prüfen; der EuGH hat sich bisher jedes Hinweises enthalten, wie die Kausalität zu prüfen und welche Kausalitätstheorie zu Grunde zu legen sei.OGH 1 Ob 80/00x, 30.01.2001
- (so auch Urteil Francovich; Urteil des EuGH in den verbundenen Rs C-46/93 und C-48/93 - Brasserie du pecheur SA, Slg 1996, 1029 uva).OGH 1 Ob 80/00x, 30.01.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113922 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 13.
- OGH 1 Ob 186/24w, 25.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 77/24s, 25.09.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 199/22d, 15.05.2023, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 261/22x, 27.01.2023, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 91/22x, 14.07.2022, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 215/16y, 16.03.2017, Fall aus Wien
Genannte Normen
AHG §1 H
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Die Verletzung einer Schutzvorschrift verpflichtet nur insoweit zum Ersatz, als der Schaden gerade jenes Gut betrifft, das die Vorschrift schützen soll. Schäden, die außerhalb dieses Schutzzwecks liegen, sind nicht zu ersetzen.
Bei Schadenersatzansprüchen ohne Vertrag kommt es auf den Ort an, an dem der Schädiger gehandelt hat, bei einem Unterlassen auf den Ort, an dem er hätte handeln müssen. Das gilt für jede Art der Haftung, also auch ohne Verschulden. Auch wenn Ihnen nur ein Vermögensschaden entstanden ist, genügt es nicht, dass er sich in Österreich auswirkt.