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Wann haftet der Staat für die Verletzung von EU-Recht?

günstig für Geschädigter betrifft Bürger, Unternehmer, Geschädigte, Kläger
Für die Haftung eines Mitgliedstaats bei Verletzung des Unionsrechts müssen drei Voraussetzungen zusammentreffen. Die verletzte Vorschrift muss dem Einzelnen Rechte verleihen, der Verstoß muss hinreichend schwer wiegen, und zwischen dem Verstoß und dem Schaden muss ein Zusammenhang bestehen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 25.02.2025 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

Die Staatshaftung der Mitgliedstaaten bei Verletzung des Gemeinschaftsrechts tritt unter drei Voraussetzungen ein: Erstens muss die Rechtsnorm, gegen die verstoßen wurde, bezwecken, dem einzelnen Rechte zu verleihen, zweitens muss der Verstoß hinreichend qualifiziert sein und drittens muss zwischen dem entstandenen Schaden und dem vom Mitgliedstaat zu vertretenden Verstoß ein Kausalzusammenhang bestehen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113922 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 13.

Genannte Normen

AHG §1 H

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Schutzzweck einer verletzten Vorschrift

Die Verletzung einer Schutzvorschrift verpflichtet nur insoweit zum Ersatz, als der Schaden gerade jenes Gut betrifft, das die Vorschrift schützen soll. Schäden, die außerhalb dieses Schutzzwecks liegen, sind nicht zu ersetzen.

günstig für Schädiger Anwendbares Recht bei Auslandsschäden

Bei Schadenersatzansprüchen ohne Vertrag kommt es auf den Ort an, an dem der Schädiger gehandelt hat, bei einem Unterlassen auf den Ort, an dem er hätte handeln müssen. Das gilt für jede Art der Haftung, also auch ohne Verschulden. Auch wenn Ihnen nur ein Vermögensschaden entstanden ist, genügt es nicht, dass er sich in Österreich auswirkt.

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