Kann ich einen Streit im Grundbuch anmerken lassen?
günstig für Liegenschaftseigentümer betrifft Erben, Liegenschaftseigentümer, Vermächtnisnehmer
Nein, nicht ohne eigenes dingliches Recht. Eine Streitanmerkung setzt voraus, dass Sie in einem dinglichen oder einem gleichgestellten Recht verletzt wurden. Wer in einem Testament ein Veräußerungs- und Belastungsverbot erhalten hat, es aber noch nicht eintragen ließ, kann die Streitanmerkung daher nicht beantragen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2015, zuletzt bestätigt am 25.01.2016 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2015)
Auch eine auf § 66 GBG gestützte Streitanmerkung setzt voraus, dass der Antragsteller in einem dinglichen (oder einem solchen kraft besonderer Bestimmung gleichzuhaltenden) Recht verletzt wurde. Einem letztwillig mit einem Veräußerungs- und Belastungsverbot Bedachten steht daher vor dessen Eintragung mangels Eingriffs in ein solches Recht kein Antrag auf Streitanmerkung zu.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130235 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 222/15f, 25.01.2016, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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