Kann ich meinen Streit über die Benützungsregelung im Grundbuch anmerken?
betrifft Wohnungseigentümer, Miteigentümer, Käufer
Nein. Klagen Sie gegen die Ersichtlichmachung einer Benützungsregelung im Grundbuch, wird dadurch kein dingliches Recht verletzt. Eine Anmerkung dieses Streits im Grundbuch ist deshalb nicht möglich.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 22.11.2016 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2016)
Eine gegen die Ersichtlichmachung (§ 17 Abs 3 WEG) einer Benützungsregelung gerichtete „Löschungsklage“, mit der ein Verstoß gegen § 38 WEG geltend gemacht wird, ist mangels Verletzung eines dinglichen Rechts keiner Streitanmerkung zugänglich.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131181 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 189/16d, 22.11.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines Grundbuchsgesetz 1955 (GBG 1955) § 61
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 17 · Benützungsregelung
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