Mindern meine alten Schulden den Unterhalt für mein Kind?
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Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 30.05.2017 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2016)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Behauptet der Unterhaltsschuldner ausnahmsweise eine niedrigere Bemessungsgrundlage, muss er nachweisen, dass (a) eine den Wertungen des Vollstreckungsrechts entsprechende Gestaltung der monatlichen Rückzahlungen aufgrund der Umstände des Einzelfalls nicht möglich war und (b) eine durch die konkrete Vorgangsweise bewirkte Entschuldung dennoch mit hoher Wahrscheinlichkeit für den Unterhaltsberechtigten vorteilhafter ist als deren Unterbleiben. Darüber hinaus wäre (c) auch eine Prüfung des Vermögens des Unterhaltsverpflichteten erforderlich, weil er dieses im Rahmen des Zumutbaren zur Erfüllung seiner Unterhaltsverpflichtungen angreifen müsste.OGH 4 Ob 139/15t, 20.01.2016
- Bei Zahlungen aufgrund eines Sanierungs‑ oder Zahlungsplans ist zu prüfen, ob der Schuldner alles Zumutbare unternommen hat, um nicht nur seine Entschuldung zu erreichen, sondern auch seine Unterhaltspflicht zu erfüllen. Dabei ist auf die Wertungen des Gehaltsexekutionsrechts, insbesondere § 291b Abs 2 und 3 EO Bedacht zu nehmen, der dem Unterhaltsschuldner eine besondere unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit unterstellt, die durch andere Zahlungspflichten von vornherein nicht beeinträchtigt werden kann. Bemessungsgrundlage ist daher in der Regel zumindest das allgemeine Existenzminimum des Schuldners.OGH 4 Ob 139/15t, 20.01.2016
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130543 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 4 Ob 4/17t, 30.05.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Das müssen Sie als Unterhaltspflichtiger beweisen. Schulden senken die Bemessungsgrundlage nicht von vornherein. Abzugsfähig sind sie nur ausnahmsweise, etwa bei Krediten für existenznotwendige Ausgaben oder zur Erhaltung Ihrer Erwerbsfähigkeit.
Kosten für die Rückzahlung eines Kredits werden bei der Bemessung des Unterhalts grundsätzlich nicht berücksichtigt. Anderes kann nur gelten, wenn geltend gemacht wird, dass der Kredit zur Erhaltung der Arbeitskraft oder für existenznotwendige Bedürfnisse aufgenommen wurde.