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Wer muss beweisen, dass meine Schulden den Unterhalt mindern?

günstig für Unterhaltsberechtigter betrifft Unterhaltspflichtige, Kinder, Gläubiger
Das müssen Sie als Unterhaltspflichtiger beweisen. Schulden senken die Bemessungsgrundlage nicht von vornherein. Abzugsfähig sind sie nur ausnahmsweise, etwa bei Krediten für existenznotwendige Ausgaben oder zur Erhaltung Ihrer Erwerbsfähigkeit.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (37 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1990)

Schulden des Unterhaltspflichtigen vermindern nicht schlechthin die Bemessungsgrundlage.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047491 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 37.

Genannte Normen

ABGB aF §140 Ba; ABGB aF §140 Bd; ABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 Ba

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltspflichtiger Schuldenrückzahlung bei der Unterhaltsbemessung

Ja, grundsätzlich. Rückzahlungen auf Schulden, die Sie eingegangen sind, bevor die Unterhaltspflicht entstanden, bekannt oder erwartbar war, sind bei der Bemessung zu berücksichtigen. Wie stark sie die Bemessungsgrundlage mindern, wird nach Angemessenheit geprüft; in der Regel bleibt zumindest das allgemeine Existenzminimum die Grundlage.

günstig für Unterhaltspflichtiger Krankheitskosten des Unterhaltspflichtigen

Wenn Sie als Unterhaltspflichtiger wegen einer Krankheit zusätzliche Kosten tragen müssen, verringert das die Grundlage für die Unterhaltsberechnung. Sie zahlen dadurch weniger Unterhalt.

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