Zum Inhalt springen

Muss der Keller unter fremdem Grund ringsum abgeschlossen sein?

günstig für Kellereigentümer betrifft Liegenschaftseigentümer, Bauherren, Garageneigentümer
Nein. Eigenes Eigentum an Räumen oder Bauwerken unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks setzt nicht voraus, dass diese nach allen Seiten baulich abgeschlossen sind. Sie dürfen nur nicht dem Fundament eines darüber errichteten Gebäudes dienen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2025, zuletzt bestätigt am 30.04.2025 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2025)

Die Begründung von Kellereigentum nach § 300 ABGB setzt nicht voraus, dass die - unter der Oberfläche einer Liegenschaft befindlichen, nicht als Fundament eines Gebäudes dienenden - (Räume oder) Bauwerke als solche nach allen Seiten baulich abgeschlossen sind.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0135429 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Eigentum und Grundbuch · Kellereigentum und Eigentümeridentität
Eigentum und Grundbuch · Eigentum am Keller unter fremdem Grund
Eigentum und Grundbuch · Eigener Keller unter fremdem Grund
Eigentum und Grundbuch · Kellereigentum an einer Tiefgarage
Eigentum und Grundbuch · Verbücherung eines später gebauten Kellers