Kann ein Keller unter fremdem Grund mir gehören?
günstig für Kellereigentümer betrifft Grundeigentümer, Kellereigentümer, Bauherren
Ja. An Kellern, Presshäusern, Stollen und Tiefgaragen unter fremdem Grund kann eigenes Eigentum bestehen, wenn dem Errichter ein Recht zusteht, den Grund dafür zu benützen. Solche Räume können als eigene Grundbuchskörper geführt werden. Voraussetzung ist, dass der Keller abgesehen von Hilfseinrichtungen wie Lüftungsschächten nicht über die Oberfläche hinausragt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 30.07.2026 (8 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1964)
Keller unter fremden Grund.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine selbstständige Verbücherung ist nur möglich, wenn der Keller-von bloßen Hilfseinrichtungen wie Entlüftungsschächten abgesehen - nicht über die Oberfläche des Grundstücks hinausragt.OGH 5 Ob 99/09h, 09.06.2009
- Seit 1. Jänner 2009 ist die Sonderrechtsfähigkeit von unterirdischen Räumen nach § 300 ABGB idF BGBl I 100/2008 zu beurteilen. Mit § 300 ABGB nF soll die durch das Hofkanzleidekret bewirkte Rechtslage über den 31 .Dezember 2009 hinaus aufrecht erhalten werden.OGH 5 Ob 99/09h, 09.06.2009
- Unter der Oberfläche einer Liegenschaft befindliche, nicht als Fundament eines Gebäudes dienende Presshäuser, Keller und auch Tiefgaragen können als selbstständige unbewegliche Sachen gesehen und als eigene Grundbuchskörper behandelt werden.OGH 5 Ob 99/09h, 09.06.2009
- Ebenso wie an unterirdisch angelegten Garagen kann auch an der industriellen Fertigung, aber auch anderen wirtschaftlichen Zwecken gewidmeten Stollen vom Grundeigentum gesondertes Eigentum erworben werden, sofern dem Errichter ein darauf abzielendes, im Privat- oder öffentlichen Recht begründetes Benützungsrecht zusteht.OGH 1 Ob 513/93, 22.03.1993
- Eigentumsklage auf Grund des Grundbuchsstandes.OGH 8 Ob 63/67, 21.03.1967
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009863 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 8.
- OGH 5 Ob 2/26v, 30.07.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 113/24i, 30.04.2025, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 297
- ABGB § 300 · Kellereigentum
- ABGB § 472 · Begriff des Rechtes der Dienstbarkeit
- ABGB § 1460 · Erfordernisse zur Ersitzung
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