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Kann an einer Tiefgarage eigenes Eigentum bestehen?

günstig für Kellereigentümer betrifft Grundeigentümer, Garagenbetreiber, Bauherren
Ja. Die alten Regeln über Kellergrundbücher gelten nicht nur für Keller von Weinbauern und Biererzeugern, sondern auch für Tiefgaragen. Auch an ihnen kann daher selbständiges Kellereigentum begründet und eine eigene Grundbuchseinlage eröffnet werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 30.07.2026 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Das Hofkanzlei-Dekret 1832 über Keller-Grundbücher ist nicht auf Keller von Weinbauern und Biererzeugern beschränkt, sondern auch auf Tiefgaragen anwendbar. Auch an ihnen kann selbständiges Kellereigentum begründet werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009882 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 7.

Im Gesetz

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