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Bindet den Richter der Bescheid oder das Urteil des Verwaltungsgerichts?

betrifft Prozessparteien, Behörden, Antragsteller
Hat ein Verwaltungsgericht bereits über den Bescheid entschieden, ist dieses Erkenntnis an die Stelle des Bescheids getreten. Für die Bindung kommt es dann auf die Rechtskraft dieses Erkenntnisses an, nicht mehr auf jene des angefochtenen Bescheids.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2015, zuletzt bestätigt am 26.01.2023 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2015)

Liegt bereits ein Erkenntnis eines Verwaltungsgerichts vor, stellt sich nicht mehr die Frage nach der Rechtskraft des bei diesem angefochtenen Bescheids und einer allfälligen Bindung daran, sondern jene nach der Rechtskraft und damit der Bindungswirkung des verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses, das an die Stelle des angefochtenen Bescheids getreten ist.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130586 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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