Kann ich als Anleger den Staat für Aufsichtsfehler haftbar machen?
günstig für Anleger betrifft Anleger, Konsument, Fondsgesellschaft, Aufsichtsbehörde
Ja. Die Vorschriften über die Untersagung des Vertriebs von Fondsanteilen dienen auch dem Schutz der Anleger. Erleiden Sie einen Schaden, weil die Aufsichtsbehörde pflichtwidrig nicht eingeschritten ist, können Sie diesen Schaden vom Staat ersetzt verlangen. Geschützt sind Sie aber nur für jenen Fonds, dessen Anteile Sie selbst gekauft haben.
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Rechtsprechung seit 2014, zuletzt bestätigt am 17.10.2018 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2014)
Angesichts des Umstands, dass insbesondere § 25 InvFG 1993 primär dem Anlegerschutz dient, besteht kein Zweifel daran, dass das gesetzlich vorgesehene Untersagungsverfahren (§ 31 InvFG 1993) auch den Schutz der Anleger im Auge hatte, womit auch diese durch pflichtwidriges Unterlassen verursachte Schäden aus dem Titel der Amtshaftung ersetzt verlangen können.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Für inländische Dachfonds (vgl § 20a InvFG 1993) war nicht vorgesehen, dass die Subfonds, deren Anteile der Dachfonds hält, zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sein mussten. Vielmehr begründete der Erwerb von Anteilen an einem ausländischen Kapitalanlagefonds durch einen inländischen Dachfonds für sich allein kein „öffentliches Angebot“ im Inland (§ 20a Abs 6 InvFG 1993 idF BGBl I 1998/41; § 20a Abs 8 InvFG 1993 idF BGBl I 2003/80).OGH 1 Ob 183/18w, 17.10.2018
- Hier: Die Beurteilung des Berufungsgerichts, Normzweck des § 25 und § 31 InvFG 1993 sei es gewesen, den jeweiligen Anleger in einen Fonds vor der missbräuchlichen Verwendung des Fondsvermögens jenes Fonds zu schützen, dessen Anteile er – „unmittelbar“ – gekauft hatte, und der von der Klägerin erlittene Schaden, den sie aus ihrem Kauf von Dachfondsanteilen des Primeo Executive erlitten habe, könne schon grundsätzlich nicht unter den Schutzzweck eines (ihrer Ansicht nach gebotenen) Untersagungsverfahrens betreffend den Subfonds Primeo Select fallen, weil sie selbst als Anlegerin nicht Anteile dieses Subfonds gekauft habe, ist nicht zu beanstanden.OGH 1 Ob 183/18w, 17.10.2018
- Hier: Dass die FMA im Jahr 2005 aufgrund der bloßen Möglichkeit der zukünftigen Verletzung des Trennungsprinzips nicht gemäß § 31 Abs 1 InvFG 1993 den Vertrieb des Fonds (Anm.: Herald Funds) untersagte, ist ihr nicht nach § 1 Abs 1 AHG iVm § 1 FMABG vorwerfbar (vertretbare Rechtsansicht der FMA).OGH 1 Ob 117/14h, 23.12.2014
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130668 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 1 Ob 183/18w, 17.10.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
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