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Kann ich als Anleger den Staat für Aufsichtsfehler haftbar machen?

günstig für Anleger betrifft Anleger, Konsument, Fondsgesellschaft, Aufsichtsbehörde
Ja. Die Vorschriften über die Untersagung des Vertriebs von Fondsanteilen dienen auch dem Schutz der Anleger. Erleiden Sie einen Schaden, weil die Aufsichtsbehörde pflichtwidrig nicht eingeschritten ist, können Sie diesen Schaden vom Staat ersetzt verlangen. Geschützt sind Sie aber nur für jenen Fonds, dessen Anteile Sie selbst gekauft haben.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2014, zuletzt bestätigt am 17.10.2018 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2014)

Angesichts des Umstands, dass insbesondere § 25 InvFG 1993 primär dem Anlegerschutz dient, besteht kein Zweifel daran, dass das gesetzlich vorgesehene Untersagungsverfahren (§ 31 InvFG 1993) auch den Schutz der Anleger im Auge hatte, womit auch diese durch pflichtwidriges Unterlassen verursachte Schäden aus dem Titel der Amtshaftung ersetzt verlangen können.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130668 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

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