günstig für Antragstellerbetrifft Kläger, Beklagter, Bauherr, Wohnungseigentümer, Mieter
Beweise können nicht nur während eines Prozesses, sondern vor allem auch in einem eigenen Verfahren vor einem möglichen Prozess gesichert werden. Ein solches Verfahren hilft, die Rechtslage vorweg zu klären, und kann einen Prozess sogar vermeiden. Aus Ihren Angaben muss sich nur ein zivilrechtlicher Anspruch ableiten lassen, für den die Beweissicherung nötig ist.
Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 14.12.2023
(2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2016)
Zwar ist eine Beweissicherung auch im Rahmen eines Prozesses möglich. Hauptanwendungsfall der §§ 384 ff ZPO ist aber das selbstständige Beweissicherungsverfahren, das vor Einleitung eines allfälligen Hauptverfahrens durchgeführt wird. Da die Ergebnisse des Beweissicherungsverfahrens mithelfen, zivilrechtliche Positionen vorab zu klären, trägt die Beweissicherung auch prozessvermeidende Komponenten in sich. Aus den Angaben des Antragstellers muss sich lediglich ein zivilrechtlicher Anspruch ableiten lassen, zu dessen Durchsetzung, Abwehr oder Sicherung eine Beweissicherung nötig ist.
Das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse können vorläufig nur über die eigens dafür vorgesehene Bestimmung gesichert werden, nicht über die Regeln zum Schutz vor Gewalt. Sie müssen daher eine entsprechende Gefährdung glaubhaft machen.
günstig für Antragsgegner Sicherung der Ehewohnung durch Gericht
Eine vorläufige gerichtliche Anordnung zur Sicherung der Ehewohnung bekommen Sie nur, wenn Sie beides glaubhaft machen: dass Ihnen ein Anspruch zusteht und dass eine Gefährdung droht. Das galt schon nach der früheren Rechtslage und gilt auch heute.