Darf ich auf Feststellung klagen, obwohl ich den Schaden beziffern könnte?
betrifft Geschädigte, Kläger, Beklagte, Konsumenten, Unternehmer
Wenn Sie die Höhe eines schon eingetretenen und Ihnen bekannten Schadens durch naheliegende zweckmäßige Schritte ermitteln können, deren Kosten Ihnen ersetzt würden, müssen Sie diese Schritte setzen. Dann fehlt Ihnen das schutzwürdige Interesse an einer bloßen Feststellung der Haftung; Sie müssen Ihre Forderung beziffern und auf Leistung klagen.
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Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 15.10.2024 (19 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2004)
Kann der Geschädigte die Höhe eines bereits eingetretenen und ihm dem Grunde nach bekannten Schadens durch naheliegende zweckmäßige Maßnahmen, deren Kosten in einem Leistungsprozess als vorprozessuale Kosten ersatzfähig sind, ermitteln, und müssen solche Maßnahmen vor Einbringung einer Leistungsklage, gleichviel ob vorher ein Feststellungsurteil ergangen ist oder nicht, jedenfalls ergriffen werden, um einen bereits eingetretenen Schaden beziffern zu können, so ist dem Geschädigten ein rechtlich schutzwürdiges Interesse auf alsbaldige Feststellung lediglich der Haftung des in Anspruch genommen Ersatzpflichtigen für den geltend gemachten Schaden abzusprechen. Er muss daher solche Maßnahmen ergreifen, um auf diese Weise die Voraussetzung für die Schadensbezifferung in einer Leistungsklage zu schaffen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zumutbarkeit der Ermittlung des konkreten Wertberichtigungsbedarfs in einer Konzerngruppe für außenstehenden Dritte ohne verbandsrechtliche Mitgliedschaftsrechte verneint.OGH 6 Ob 239/20w, 15.03.2021
- Hier: Der Kläger legte weder dar, um wieviel sich der LIBOR durch die Manipulation der Beklagten im Vergleich zu einem nicht rechtswidrig beeinflussten Kursverlauf erhöht habe, noch in welcher konkreten Höhe sich dadurch seine Zinslast verändert habe. Behaupten müsste er einen derartigen hypothetischen Verlauf im Fall rechtmäßigen Marktverhaltens aber schon, weil genau darin sein Schaden besteht.OGH 4 Ob 86/17a, 30.05.2017
- Der Geschädigte kann auch verpflichtet sein, ein Sachverständigengutachten zur Schadensbezifferung einzuholen.OGH 6 Ob 92/15w, 21.12.2015
- Hier: Klage des ausgeschiedenen GmbH‑Gesellschafters auf Feststellung, dass der Abtretungspreis für seinen Geschäftsanteil nach einer bestimmten Methode zu berechnen sei nicht zulässig.OGH 6 Ob 96/13f, 28.08.2013
- Der Geschädigte muss naheliegende zur Ermittlung der Schadenshöhe zweckmäßige Maßnahme ergreifen, um auf diese Weise die Voraussetzungen für die Schadensbezifferung in einer Leistungsklage zu schaffen.OGH 3 Ob 49/12w, 14.06.2012
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118968 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 19.
- OGH 2 Ob 162/24y, 15.10.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 133/23d, 28.05.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 77/23v, 17.07.2023, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 23/22v, 23.02.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 238/21t, 14.02.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 139/21h, 28.09.2021, Fall aus Tirol
- OGH 3 Ob 72/20i, 23.09.2020, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 52/18k, 15.05.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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