Womit kann ich meine Grundstücksgrenze verbindlich nachweisen?
betrifft Grundstückseigentümer, Nachbarn, Käufer
Verbindlich nur mit dem Grenzkataster. Die Grundbuchsmappe beurkundet die Grenze nicht, sie ist ein Beweismittel wie jedes andere. Grundbuchsauszüge und Mappenkopien allein beweisen einen bestimmten Grenzverlauf daher nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 18.12.2025 (29 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1961)
Die Grundbuchmappe beurkundet nicht die Grenze; sie ist nur ein Beweismittel wie jedes anderes.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Nach § 8 Z 1 VermG erbringt der Grenzkataster den verbindlichen Nachweis für die darin enthaltenen Grundstücksgrenzen.OGH 1 Ob 181/14w, 22.01.2015
- Die Frage, wo die natürliche Grenze verläuft, ist eine Frage der Würdigung aller Beweise einschließlich der Katastermappe und Grundbuchsmappe sowie eine Frage der Feststellung von Tatsachen. Dazu gehört auch die Frage der Kulturgattungen.OGH 6 Ob 230/98m, 20.05.1999
- Die Behauptung eines bestimmten Grenzverlaufs kann weder durch Grundbuchsauszüge noch durch Mappenkopien bewiesen werden.OGH 1 Ob 38/92, 29.01.1993
- Erst durch die Eintragung der Grundstücke im Grenzkataster wird die "Papiergrenze" verbindlich.OGH 6 Ob 656/87, 12.11.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0049559 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 29.
- OGH 6 Ob 85/25f, 18.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 8/25m, 11.02.2025
- OGH 5 Ob 57/18w, 03.10.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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