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Kann ich weiter gegen den früheren Käufer klagen?

günstig für Beklagter betrifft Vorkaufsberechtigte, Käufer, Verkäufer, Grundeigentümer, Kläger
Nein. Wird nach einer erfolgreichen Bekämpfung durch Vorkaufsberechtigte im Grundbuch wieder der frühere Eigentümer statt des Erwerbers eingetragen, bleibt Ihr Klagebegehren gegen den mittlerweile gelöschten Erwerber nicht aufrecht. Die Regel über die Veräußerung einer strittigen Sache hilft Ihnen in diesem Fall nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 20.04.2016 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2016)

Wird über erfolgreiche Bekämpfung von Vorkaufsberechtigten im Grundbuchsverfahren wieder der Vorkaufsverpflichtete statt dem Erwerber als Eigentümer eingetragen, liegt kein Fall des § 234 ZPO vor, der die Aufrechterhaltung des Klagebegehrens gegen den mittlerweile gelöschten Erwerber rechtfertigen würde.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130745 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Verkauf der Liegenschaft während des Prozesses

Wird eine im Grundbuch vorgemerkte Eigentumsübertragung nachträglich gerechtfertigt, wirkt das zwar auf den Zeitpunkt der Vormerkung zurück. Das ändert aber nichts daran, dass die Verkäuferin bei Beginn des Verfahrens zur Klage berechtigt war. Ein Verkauf während des laufenden Prozesses hat auf das Verfahren keinen Einfluss.

günstig für Kläger Wirkung der Streitanmerkung gegen Spätere

Ja. Haben Sie Ihre Klage im Grundbuch angemerkt, wirkt das Urteil oder ein Vergleich auch gegen jemanden, der erst danach eingetragen wurde, selbst wenn er dabei den Rang einer früheren Rangordnung nutzt. Mehr als diese Wirkung verschafft die Anmerkung aber nicht.

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