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Kann ich weiterklagen, wenn das Haus während des Prozesses verkauft wurde?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter, Käufer, Verkäufer, Mieter
Wird eine im Grundbuch vorgemerkte Eigentumsübertragung nachträglich gerechtfertigt, wirkt das zwar auf den Zeitpunkt der Vormerkung zurück. Das ändert aber nichts daran, dass die Verkäuferin bei Beginn des Verfahrens zur Klage berechtigt war. Ein Verkauf während des laufenden Prozesses hat auf das Verfahren keinen Einfluss.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 26.08.2025 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Die Rechtfertigung der Vormerkung wirkt - wie sich aus § 49 GBG ergibt - ex tunc. Das kann aber die Anwendbarkeit des § 234 ZPO nicht hindern. Ist die Rechtsnachfolge erst nach der Streitanhängigkeit wirksam geworden, wirkt sie aber auf einen Zeitpunkt vor der Aufkündigung zurück, ändert das nichts daran, dass die Verkäuferin seinerzeit aktiv legitimiert war und die Veräußerung des Hauses erst während des Prozesses (durch Rechtfertigung der Vormerkung des Eigentumsrechtes der Käuferin) wirksam wurde.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039319 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 10.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Klage nach Löschung des Erwerbers im Grundbuch

Nein. Wird nach einer erfolgreichen Bekämpfung durch Vorkaufsberechtigte im Grundbuch wieder der frühere Eigentümer statt des Erwerbers eingetragen, bleibt Ihr Klagebegehren gegen den mittlerweile gelöschten Erwerber nicht aufrecht. Die Regel über die Veräußerung einer strittigen Sache hilft Ihnen in diesem Fall nicht.

günstig für Beklagter Aufrechnung außerhalb des Prozesses

Hat einer der Beteiligten die Aufrechnung bereits außerhalb des Verfahrens erklärt, prüft das Gericht nur noch, ob die eingeklagte Forderung dadurch getilgt ist. Gelingt Ihnen der Beweis, wird die Klage abgewiesen wie bei einer Zahlung; über die Gegenforderung wird nicht gesondert entschieden.

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