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Kann ich eine Eintragung anfechten, die vor meinem Kauf erfolgte?

betrifft Käufer, Liegenschaftseigentümer, Ersteher, Wohnungseigentumsbewerber
Nein. Ob Sie ein Rechtsmittel gegen eine Eintragung erheben dürfen, richtet sich danach, wer im Zeitpunkt dieser Eintragung an der Liegenschaft berechtigt war. Wer erst später dazukommt, erwirbt dieses Recht nicht nachträglich. Umgekehrt verliert es, wer die Liegenschaft zwischenzeitlich verloren hat, etwa durch den Zuschlag in der Versteigerung.

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Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 14.04.2026 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Das Rekursrecht gegen eine grundbücherliche Eintragung richtet sich nach dem grundbücherlichen Interessenstand zur Zeit der Eintragung; der nachträgliche Eintritt in den Kreis der an der Liegenschaft Berechtigten kann das Rekursrecht nicht rückwirkend beschaffen (SZ 11/152).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006784 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 10.

Im Gesetz

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