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Haftet der Parkplatzbetreiber, wenn ich am Weg ausrutsche?

günstig für Parkplatzmieter betrifft Konsument, Parkplatzmieter, Flughafenbetreiber, Vermieter
Ja. Wer einen Parkplatz im Freien oder in einem Parkhaus auf einem Flughafen vermietet, haftet seinen Parkplatzmietern für den Zustand jener Wege, die nach den örtlichen Verhältnissen vom Parkplatz zum Flughafengebäude und zurück führen. Er muss diese Wege von Schnee und Eis säubern oder streuen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 05.08.2016 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2016)

Der Vermieter eines Parkplatzes (im Freien oder in einem Parkhaus) auf einem Flughafen haftet den Parkplatzmietern für den Zustand der Wege, die nach den örtlichen Verhältnissen dazu dienen, vom Parkplatz in das Flughafengebäude und umgekehrt zu gehen. Er ist gegenüber den Parkplatzmietern verpflichtet, diese Wege von Schnee und Eis zu säubern bzw zu bestreuen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130914 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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