Muss festgelegt werden, wo mein Kind hauptsächlich lebt?
betrifft Eltern, Kinder, Mutter, Vater
Auch wenn beide Eltern die Obsorge behalten, muss festgelegt werden, welcher Elternteil das Kind hauptsächlich betreut. Das ist selbst dann erforderlich, wenn diese Festlegung nur dem Namen nach erfolgt, weil andere Rechtsvorschriften daran anknüpfen.
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Ständige Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 10.07.2025 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2016)
Auch bei Zugrundelegung der vom Verfassungsgerichtshof vorgenommenen Auslegung ist aber die Festlegung der hauptsächlichen Betreuung durch einen Elternteil, sei diese auch bloß nomineller Natur zur Schaffung eines Anknüpfungspunkts für verschiedene Rechtsnormen, jedenfalls erforderlich.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Nestmodell.OGH 3 Ob 86/17v, 04.07.2017
- Die Frage, welchem Elternteil die hauptsächliche Betreuung zukommen soll, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.OGH 3 Ob 121/16i, 24.08.2016
- Es widerspräche dem Prinzip der anzustrebenden Kontinuität und Stabilität, wenn kurzfristige Wechsel des Anknüpfungspunkts etwa für den Bezug von Transferleistungen aber auch die Möglichkeit, den Hauptwohnsitz zu bestimmen, festgelegt würden.OGH 3 Ob 121/16i, 24.08.2016
- Der Verfassungsgerichtshof hat § 180 Abs 2 letzter Satz ABGB ebenso wie die mitangefochtenen Bestimmungen im Einklang mit Art 8 EMRK so ausgelegt, dass sie der elterlichen Vereinbarung einer zeitlich gleichteiligen Betreuung oder einer entsprechenden gerichtlichen Festlegung in jenen Fällen, in denen dies aus der Sicht des Gerichts dem Kindeswohl am besten entspricht, nicht entgegenstehen. (VfGH 9.10.2015, G 152/2015).OGH 3 Ob 121/16i, 24.08.2016
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130918 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 11.
- OGH 10 Ob 31/25v, 10.07.2025
- OGH 5 Ob 12/25p, 06.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 214/24t, 30.01.2025, Fall aus Tirol
- OGH 4 Ob 122/24f, 27.08.2024, Fall aus Niederösterreich
- OGH 5 Ob 27/24t, 27.06.2024
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 177 · Obsorge der Eltern
- ABGB § 179 · Obsorge bei Auflösung der Ehe und der häuslichen Gemeinschaft
- ABGB § 180 · Änderung der Obsorge
Verwandte Fragen
Familienrecht · Vorläufige Regelung der hauptsächlichen Betreuung
Familienrecht · Gemeinsame Obsorge als Regelfall
Familienrecht · Hauptaufenthalt bei gleichteiliger Betreuung
Familienrecht · Wohnort des Kindes bei gemeinsamer Obsorge
Familienrecht · Abwägung bei der Obsorgeentscheidung