Bekomme ich Kosten ersetzt, obwohl die anderen widersprochen haben?
günstig für Miteigentümer betrifft Miteigentümer, Wohnungseigentümer
Wer gegen den Widerspruch der übrigen Miteigentümer handelt, wird nicht als bevollmächtigter Verwalter behandelt. Ein Kostenersatz nach dieser Regel steht ihm daher nicht zu.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 12.03.2024 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2016)
Dem gegen den Widerspruch der Miteigentümer handelnden Antragsteller steht kein Kostenersatz eines (bevollmächtigten) Verwalters nach § 837 Satz 3 ABGB zu.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130960 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 10/24t, 12.03.2024, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Wohnungseigentum · Ersatz für eigenmächtige Aufwendungen
Wohnungseigentum · Verfahren über anteilige Verwaltungskosten
Wohnungseigentum · Fehlende Zustimmung eines Miteigentümers
Wohnungseigentum · Stillschweigende Vollmacht des Miteigentümers
Wohnungseigentum · Vorgehen gegen einen Haussprecher