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Haftet der Halter, wenn sein geparktes Auto von selbst brennt?

günstig für Halter betrifft Fahrzeughalter, Geschädigte, Versicherung
Nein. Entzündet sich ein abgestelltes Fahrzeug ohne Zusammenhang mit dem Fahrbetrieb selbst, greift die strenge Haftung des Halters nicht. Es verwirklicht sich dann nicht die besondere Gefahr eines fahrenden Fahrzeugs, sondern die Gefahr, die jeder energiebetriebenen Anlage innewohnt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 28.07.2026 (3 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2017)

Mangels Gefahrenzusammenhangs haftet der Halter nach § 1 EKHG nicht für Schäden, die sich aus einer nicht durch den Fahrbetrieb verursachten Selbstentzündung eines Kraftfahrzeugs ergeben.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131247 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 3.

Genannte Normen

EKHG §1 I

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