Gelten die Regeln für abwesende Angeklagte auch für mich?
günstig für Bund betrifft Haftungsbeteiligte, Eigentümer, Angeklagte
Die Vorschriften über die Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten gelten nicht für Haftungsbeteiligte. Für diese besteht eine eigene Regelung.
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Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2017)
§ 427 StPO gilt nicht für Haftungsbeteiligte.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- § 444 Abs 1 StPO trifft für Haftungsbeteiligte eine von § 427 StPO abweichende Regelung. Demzufolge schiedet die analoge Anwendung des § 427 StPO auf Haftungsbeteiligte aus.OGH 11 Os 149/16w, 21.03.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131304 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 12 Os 85/24b, 19.11.2024
Im Gesetz
- Strafprozeßordnung 1975 (StPO) § 427 · Abwesenheitsverfahren
- StPO § 444
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