Darf mir die Firma das Risiko unklarer Überweisungen aufbürden?
günstig für Verbraucher betrifft Konsumenten, Kunden, Unternehmer
Nein. Eine Klausel in Geschäftsbedingungen, die Ihnen einseitig das Risiko anlastet, wenn eine Überweisung ohne nähere Angaben zum Absender oder Vertragskonto schwer zuzuordnen ist, benachteiligt Sie gröblich und ist unwirksam.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 25.03.2021 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2017)
Eine Klausel in AGB, die den Kunden abweichend von § 1424 ABGB das Risiko einer schwierigen Zuordnung von Überweisungen, die keine näheren Angaben zum Absender oder Vertragskonto enthalten, einseitig anlastet, ist gröblich benachteiligend.c
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131344 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 Ob 105/20d, 25.03.2021, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 132/15t, 27.01.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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