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Muss ich laut Kleingedrucktem auch ohne Verschulden zahlen?

günstig für Konsument betrifft Konsumenten, Kunden, Unternehmer
Nein. Eine Klausel in vorformulierten Verträgen, die Ihnen Schadenersatz auferlegt, ohne dass Sie ein Verschulden trifft, benachteiligt Sie in aller Regel grob. Sie ist deshalb unwirksam.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 18.11.2019 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2017)

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw Vertragsformblättern und Textbausteinen, die dem Kunden eine verschuldensunabhängige Schadenersatzpflicht auferlegt, ist regelmäßig gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131614 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unternehmer Überraschende Klauseln im Kleingedruckten

Gegen Vertragsbestimmungen, die für diese Art von Geschäft typisch sind, können Sie sich nicht mit dem Argument wehren, Sie seien davon überrascht worden. Das gilt auch dann, wenn Sie im Geschäftsleben unerfahren sind.

günstig für Unternehmer Gelesene Klausel im Kleingedruckten

Ja. Steht fest, dass Sie die strittige Klausel beim Vertragsabschluss gelesen und zur Kenntnis genommen haben, ist sie Teil des Vertrags. Sie können sich dann nicht mehr darauf berufen, dass die Bestimmung im Kleingedruckten überraschend gewesen sei.

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