Muss klar sein, welche Tage als Geschäftstage gelten?
günstig für Verbraucher betrifft Konsumenten, Karteninhaber, Kreditkartenunternehmen
Ja. Eine Klausel eines Kreditkartenunternehmens, die den Geschäftstag über den geöffneten Betrieb umschreibt und zugleich Samstag, Sonntag und gesetzliche Feiertage ausnimmt, ist unklar. Für Sie ist nicht erkennbar, ob alle übrigen Tage Geschäftstage sind und ob die Voraussetzungen zusammen vorliegen müssen; die Klausel ist deshalb unwirksam.
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Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 28.02.2017 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2017)
Eine Bestimmung in AGB eines Kreditkartenunternehmens, nach der als Geschäftstag jener Tag gilt, an dem das Unternehmen geöffnet hat und den für die Ausführung von Zahlungsaufträgen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhält ist in Verbindung mit dem Satz „Keine Geschäftstage sind Samstag, Sonntag und gesetzliche Feiertage.“ intransparent, weil alle anderen Tage als Geschäftstage gelten sollen und weil zudem ob die Voraussetzungen des angefochtenen Satzes kumulativ vorliegen sollen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131353 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 9 Ob 46/16d, 28.02.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 6 · Unzulässige Vertragsbestandteile
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