Muss ich noch einmal zahlen, wenn ich den alten Verwalter bezahlt habe?
günstig für Eigentümergemeinschaft betrifft Wohnungseigentümer, Hausverwalter, Eigentümergemeinschaft
Das kann sein. Solange über die Anfechtung der Abberufung gestritten wird, gilt der frühere Verwalter nicht als berechtigter Empfänger; Zahlungen auf sein Anderkonto befreien Sie nicht von der Schuld. Auf Ihr Vertrauen können Sie sich nicht berufen, wenn die neue Verwalterin über ihren Auftrag informiert und aufgefordert hat, Zahlungsaufträge an den früheren Verwalter rechtzeitig zu beenden.
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Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 01.03.2017 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2017)
Während des Verfahrens auf Anfechtung der Beschlüsse der Klägerin auf Kündigung des bisherigen Verwalters und Bestellung eines neuen Verwalters ist der bisherige Verwalter iSd § 1424 ABGB nicht als Machthaber der Klägerin anzusehen, die Zahlungen der Beklagten auf das von ihm eingerichtete Anderkonto wirkten daher nicht schuldbefreiend. Ein Fall des zu schützenden Vertrauens liegt nicht vor, wenn die vertretungsberechtigte neue Verwalterin die Wohnungseigentümer über den ihr erteilten Verwaltungsauftrag informiert und aufgefordert hat, allfällige Zahlungsaufträge an den früheren Verwalter rechtzeitig zu kündigen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131376 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 194/16i, 01.03.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1424
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 20 · Aufgaben und Befugnisse des Verwalters
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