Darf ich die Decke zu meinem Keller durchbrechen?
günstig für Miteigentümer betrifft Wohnungseigentümer, Miteigentümer
Nein, nicht ohne Weiteres. Die Decke zwischen Ihrer Wohnung und dem darunter liegenden Keller gehört auch dann allen Miteigentümern, wenn der Keller als Zubehör zu Ihrer Wohnung gehört. Ein Durchbruch greift daher auf einen allgemeinen Teil des Hauses zu.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 04.05.2017 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2017)
Eine zwischen einer Eigentumswohnung und dem darunter befindlichen Kellerraum eingezogene Decke ist auch dann allgemeiner Teil, wenn der Keller Zubehör-Wohnungseigentum zur darüber gelegenen Wohnung ist. Ein Durchbruch zwischen diesen Räumen stellt daher die Inanspruchnahme allgemeiner Teile dar.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131434 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 75/17s, 04.05.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 523
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 2 · Begriffsbestimmungen
- WEG 2002 § 16 · Nutzung, Änderung und Erhaltung des Wohnungseigentumsobjekts
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