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Kann ich statt meiner Wohnadresse eine andere Anschrift eintragen?

günstig für Eigentümer betrifft Grundstückseigentümer, Wohnungseigentümer
Ja. Im Grundbuch kann als Anschrift des Eigentümers auch eine andere Adresse als die Wohnadresse aufscheinen. Voraussetzung ist, dass Zustellungen an diese Anschrift einwandfrei möglich sind.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 23.05.2017 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2017)

§ 12 Abs 4 GUG bietet die Möglichkeit auch eine Anschrift des Eigentümers im Grundbuch ersichtlich zu machen, die nicht seine Wohnanschrift ist, wenn unter dieser Anschrift eine einwandfreie Zustellung an den Eigentümer möglich ist.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131439 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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