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Muss ich bei der Aufklärung durch das Gericht mitwirken?

günstig für Antragsteller betrifft Parteien, Zeugen, Angehörige, Beteiligte
Parteien und andere Personen, die zur Aufklärung beitragen können, müssen mitwirken, wenn das zur Klärung des Sachverhalts offenbar notwendig ist. Das Gericht kann diese Mitwirkung daher verlangen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 18.09.2025 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2017)

Die Mitwirkung der Parteien und aller Personen, die nach den Ergebnissen des Verfahrens zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen können, ist erforderlich, wenn dies zur Klärung des Sachverhalts offenbar notwendig ist.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131465 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

AußStrG 2005 §85 Abs1

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Antragsgegner Rechtliches Gehör im Außerstreitverfahren

Im Außerstreitverfahren müssen Sie erfahren, worum es geht, was die anderen Beteiligten vorbringen und was die Erhebungen ergeben haben, und Sie müssen dazu Stellung nehmen können. Dieses Recht ist gewahrt, wenn Sie Gelegenheit haben, sich zu allen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern, die der Entscheidung zugrunde gelegt werden sollen. Dass Sie sich in einem anderen, davor geführten Verfahren äußern konnten, genügt dafür nicht.

günstig für Antragsgegner Behauptungen bei einstweiliger Verfügung

Bei einer einstweiligen Verfügung prüft das Gericht nur innerhalb dessen, was die antragstellende Partei selbst behauptet hat. Es sammelt nicht von sich aus weiteres Material und dringt auch nicht auf ergänzendes Vorbringen. Was Sie nicht vorbringen, bleibt unberücksichtigt.

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