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Kann eine zugesprochene Rente später wieder abgeändert werden?

günstig für Schädiger betrifft Geschädigte, Schädiger, Unfallopfer, Versicherungen
Ja. Auch wenn Ihnen ein Gericht rechtskräftig eine Rente für entgangenes Einkommen zugesprochen hat, kann später geklagt werden, dass diese Rente wegen geänderter Verhältnisse erloschen ist. Die frühere Entscheidung steht einer solchen Anpassung nicht entgegen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 17.12.2020 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2004)

Die Rechtskraft des Zuspruchs einer Verdienstentgangsrente steht einer Klage auf Feststellung des Erlöschens wegen geänderter Verhältnisse nicht entgegen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119626 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Geschädigter Erhöhung der Verdienstentgangsrente

Ja. Wenn Sie die Erhöhung einer bereits rechtskräftig zugesprochenen Rente für entgangenen Verdienst verlangen, bleibt das eine Rentenforderung. Daran ändert sich nichts, wenn Sie die Erhöhung im neuen Verfahren nur für einen bestimmten, bereits vergangenen Zeitraum fordern.

günstig für Geschädigter Rente bei Verdienstentgang und Geldentwertung

Ja. Bei einer Rente für entgangenen Verdienst ist die Geldentwertung zu berücksichtigen, weil sich der Anspruch nach den jeweils bestehenden Verhältnissen richtet. Bemessen wird die Rente trotzdem grundsätzlich nach den gegenwärtigen Verhältnissen. Dass künftige Raten damit unsicher bleiben, hat der Gesetzgeber bewusst in Kauf genommen.

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