Kann eine zugesprochene Rente später wieder abgeändert werden?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 17.12.2020 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2004)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung über eine Verdienstentgangsrente steht daher einer solchen Anpassung nicht entgegen.OGH 2 Ob 142/16w, 20.06.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119626 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 4.
- OGH 9 Ob 59/20x, 17.12.2020, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 142/16w, 20.06.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Wenn Sie die Erhöhung einer bereits rechtskräftig zugesprochenen Rente für entgangenen Verdienst verlangen, bleibt das eine Rentenforderung. Daran ändert sich nichts, wenn Sie die Erhöhung im neuen Verfahren nur für einen bestimmten, bereits vergangenen Zeitraum fordern.
Ja. Bei einer Rente für entgangenen Verdienst ist die Geldentwertung zu berücksichtigen, weil sich der Anspruch nach den jeweils bestehenden Verhältnissen richtet. Bemessen wird die Rente trotzdem grundsätzlich nach den gegenwärtigen Verhältnissen. Dass künftige Raten damit unsicher bleiben, hat der Gesetzgeber bewusst in Kauf genommen.